Rückführung nach Schweden
Der Mann wies sich mit einem irakischen Reisepass und einer schwedischen Identitätskarte aus. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten zusätzlich einen abgelaufenen italienischen Reiseausweis für Flüchtlinge. Keines der vorgelegten Dokumente berechtigte zur Einreise nach Deutschland.
Die Überprüfung der Personalien ergab zudem, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Osnabrück vorlag. Zuvor verurteilte ihn das Amtsgericht Nordhorn aufgrund unerlaubter Einreise und Aufenthalt zu einer Geldstrafe von 1250 Euro. Der Mann beglich die geforderte Geldstrafe sowie die Kosten des Verfahrens und entging dadurch einer Freiheitsstrafe.
Die Einsatzkräfte leiteten erneut ein Strafverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts ein.
Die Bundespolizeiinspektion Rostock initiierte und vollzog unmittelbar die Zurückschiebung nach Schweden.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/6195383