Rückführung nach Schweden
Der Mann erfüllte somit nicht die rechtlichen Voraussetzungen für die Einreise nach Deutschland, besitzt allerdings ein Aufenthaltsrecht für Schweden.
Die Bundespolizeiinspektion Rostock leitete gegen ihn ein Strafverfahren wegen des Verdachtes der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts ein.
In Abstimmung mit den schwedischen Behörden konnten die Bundespolizisten zudem die Rückführung des afghanischen Staatsangehörigen nach Schweden initiieren und unmittelbar vollziehen.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/6097121