Festnahme im Überseehafen
Bei der Kontrolle und Überprüfung seiner Personaldaten stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hatte ihn ausgeschrieben, da er noch eine offene Geldstrafe in Höhe von insgesamt 3.750,- Euro (150 Tagessätze zu je 25,- Euro) nebst Verfahrenskosten in Höhe von 120,- Euro zu zahlen hat. Das Amtsgericht Offenbach hatte ihn wegen Vorsätzlicher Insolvenzverschleppung verurteilt.
Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt gebracht, da er die geforderte Geldstrafe nicht zahlen konnte.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/5896458