Wesentliche Änderung von 2 WKA (WKA Kreien II), Bekanntmachung Änderungsbescheid

Benutzeravatar
Maik Thomaß
Administrator
Beiträge: 37637
Registriert: 12.04.2016, 14:03
Wohnort: Rostock

Wesentliche Änderung von 2 WKA (WKA Kreien II), Bekanntmachung Änderungsbescheid

Ungelesener Beitrag von Maik Thomaß »

Wesentliche Änderung von 2 WKA (WKA Kreien II), Bekanntmachung Änderungsbescheid

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmi-gungsverfahren (9. BImSchV) vom 11.03.2024

Nr.B 25/24 | 11.03.2024 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Bekanntmachung Änderungsbescheid



Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) vom 11.03.2024



Die UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG (Sitz: Dr.-Eberle-Platz 1, 01662 Meißen erhielt mit Datum vom 31.01.2024 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 03/24).



Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:


  1. Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, wird der UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Änderung des Turms, der Nabenhöhe und der Nennleistung von 2 WKA erteilt.



    Die Genehmigung erstreckt sich auf die wesentliche Änderung des Betriebs und der Beschaffenheit von zwei WKA des Typs Vestas V150-6.0 MW mit 169 m Nabenhöhe und einer Nennleistung von 6.0 MW (WKA 15, 16) an nachfolgend genannten Standorten:

    19386, Gemarkung Wilsen mit den Standortkoordinaten1

    Bezeichnung: WKA15
    Flur: 2
    Flurstück: 29
    Rechtswert: 33306693,11
    Hochwert: 5919645,37

    Bezeichnung: WKA15
    Flur: 2
    Flurstück: 19/1
    Rechtswert: 33305322,00
    Hochwert: 5920021,80

    Die wesentliche Änderung umfasst die Erhöhung der Nennleistung der zwei WKA (WKA 15 und 16) auf 6.0 MW, eine Erhöhung der Nabenhöhe auf 169 m und die Änderung der Turmtechnologie auf einen Beton-Hybridturm (CHT). Beide WKA sind mit Serrations (Sägezahnhinterkanten) auszustatten. Sektorielle Betriebsbeschränkungen sind weiterhin entbehrlich, wie bereits im Änderungsbescheid vom 19. Oktober 2021 (Gez.: 26/21) geregelt.
  2. Die unter C. aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
  3. Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen unter C.I, C.III.2, C. III. 3, C. III. 4, C. III. 5, C. III. 6 und C. III. 7 wird angeordnet.
  4. Dieser Genehmigungsbescheid ist gebührenpflichtig. Die Kosten hat die Antragstellerin zu tragen.


Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.



Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 12.03.2024 bis einschließlich 25.03.2024 zu den angegebenen Zeiten im:



Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft



Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr

Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr



Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66 556) die Einsichtnahme möglich.



Darüber hinaus erfolgt sie online auf der Homepage des StALU WM



http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/



Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, als bekanntgemacht und zugestellt.



Rechtsbehelfsbelehrung:



Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.
Redaktion Maik Thomaß
Antworten

Zurück zu „LUP 2024“