Feststellungen der Schweriner Polizei zu landesweiten Schwerpunktkontrollen "Fahren.Ankommen.LEBEN"
Gegen 18.35 Uhr wurde ein 62-jähriger Deutscher mit seinem Wagen in der Graf-Schack-Allee gestoppt; der Mann hatte eine Atemalkoholkonzentration von 0.72 Promille.
Ein weiterer Autofahrer wurde gegen 23.40 Uhr in der Speicherstraße angehalten; der 35-jährige Rumäne zeigte eine Atemalkoholkonzentration von 0,64 Promille. Da zudem Anhaltspunkte für eine Drogenbeeinflussung vorlagen, musste dem Mann von einem Arzt eine Blutprobe entnommen werden.
Kurz nach Mitternacht am 2. Februar 2024 hielt die Polizei dann noch einen 69-jährigen Deutschen mit seinem Wagen an der Crivitzer Chaussee an. Der gemessene Wert der Atemalkoholkontrolle lag bei 0,52 Promille.
Auf allen Betroffenen kommt nun Bußgeldverfahren zu. Bei Verstoß gegen die Promillegrenze sowie Beeinflussung durch Rauschmittel liegt das Bußgeld bei mindestens 500 Euro; im Wiederholungsfall schnell das Doppelte. Hinzu kommen ein mindestens einmonatiges Fahrverbot sowie Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister.
Die Schweriner Polizei hat am 1. Februar 2024 insgesamt über 70 Fahrzeugführer überprüft und wird die themenbezogenen Schwerpunktkontrollen unter der Überschrift "Alkohol & Drogen & Medikamente" noch den ganzen Februar verstärkt betreiben.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/83338/5705590