Errichtung und Betrieb von 8 Windkraftanlagen (WKA Granzin I), Bekanntmachung Genehmigungsbescheid
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) sowie § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 29.01.2024
Nr.B 13/24 | 29.01.2024 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die KWE New Energy GmbH (Sitz: Forstwiese 5, 18198 Stäbelow) erhielt mit Datum vom 15.01.2024 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 05/24).Nr.B 13/24 | 29.01.2024 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:
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Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhender Ansprüche Dritter, wird der KWE New Energy GmbH die Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von 7 Windkraftanlagen (WKA) des Typs Vestas V162-5.6 MW mit einer Nabenhöhe von 166 m zzgl. 3 m Fundamenterhöhung, einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Nennleistung von 5,6 MW sowie einer WKA des Typs Vestas V150-5.6 MW mit einer Nabenhöhe von 166 m zzgl. 3 m Fundamenterhöhung, einem Rotordurchmesser von 150 m und einer Nennleistung von 5,6 MW an nachfolgend genannten Standorten
19374 Herzberg, Gemarkung Herzberg
Bezeichnung: WKA1
Flur: 1
Flurstück: 43
Rechtswert: 33296020,87
Hochwert: 5934271,63
Bezeichnung: WKA2
Flur: 1
Flurstück: 30/1
Rechtswert: 33296131,87
Hochwert: 5933781,17
Bezeichnung: WKA3
Flur: 1
Flurstück: 32/36
Rechtswert: 33296386,19
Hochwert: 5934184,38
Bezeichnung: WKA4
Flur: 1
Flurstück: 30/01
Rechtswert: 33296592,09
Hochwert: 5933872,65
Bezeichnung: WKA5
Flur: 1
Flurstück: 31
Rechtswert: 33296767,57
Hochwert: 5934202,08
Bezeichnung: WKA6
Flur: 1
Flurstück: 31
Rechtswert: 33297123,27
Hochwert: 5934391,38
Bezeichnung: WKA7
Flur: 1
Flurstück: 23/1
Rechtswert: 33297499,00
Hochwert: 5934704,70
Bezeichnung: WKA8
Flur: 1
Flurstück: 23/1
Rechtswert: 33297688,54
Hochwert: 5935061,22
erteilt. - Die unter C. aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
- Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen C.III.2., C.III.3, C.III.4, C.III.5, C.III.6, C.III.7, C.III.8, C.III.9 und C.III.10 wird angeordnet.
- Der Ausnahme zur Unterschreitung des Waldabstandes gem. gem. § 20 Abs. 1 und 2 LWaldG M-V i. V. m. § 2 Abs. 2 Nr. 4 WAbstVO-M-V wird erteilt.
- Die Verpflichtung zur Kompensation des Eingriffs nach Nebenbestimmung C.III.4.3, in Höhe von 23,3999 Kompensationsflächenäquivalenten (KFÄ), geht auf die Flächenagentur M-V GmbH über. Ohne Berücksichtigung der Bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung steigt die Höhe der KFÄ auf 28,3519 ha an.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 30.01.2024 bis einschließlich 13.02.2024 zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr.
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.
Darüber hinaus erfolgt sie online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Granzin I“
https://www.uvp-verbund.de/portal/
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als bekanntgemacht und zugestellt.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich unter oben genannter Adresse oder elektronisch unter StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de angefordert werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.
[1] Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33