Ausgeschrieben zur Vermögensabschöpfung
Im Rahmen der Binnengrenzfahndung wurde er durch die Bundespolizei kontrolliert. Hierbei stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann ein Strafbefehl zur Vermögensabschöpfung vorlag. Dieser hatte in den Jahren von 2015 bis 2017 als selbständiger Handwerker im Baugewerbe Umsätze, die der Umsatzsteuer unterlagen, erzielt. Diese Umsätze hat er gegenüber dem zuständigen Finanzamt nicht erklärt.
Durch Strafbefehl des Amtsgerichts Neuruppin wurde er hierfür im Jahr 2021 zur Zahlung eines Wertersatzes wegen Steuerhinterziehung in Höhe von über 24.000 Euro verurteilt.
Mit Verfügung der Staatsanwaltschaft Neuruppin wurde im Jahr 2022 die Ausschreibung des Schuldners zur Vermögensfahndung angeordnet, um die hinterzogene Summe zu vollstrecken.
Neben Barmittel sollen beim Schuldner auch hochwertige Armbanduhren und Schmuck bis hin zum Pkw mit einem Zeitwert von 3.000 Euro eingezogen werden.
Da der Mann bei seiner Kontrolle nur über Barmittel in Höhe von 400 Euro verfügte, wurden diese einbehalten und werden an die Staatsanwaltschaft Neuruppin weitergegeben. Nach Ausstellung einer Quittung konnte der 55-Jährige die Dienststelle verlassen und setzte seine Reise fort.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/5573523