Bundespolizei nimmt drei Personen fest
Teurer als erwartet endete für einen 50-jährigen Deutschen am 29. Juli 2023 seine Kreuzfahrt nach Ankunft in Warnemünde. Hier teilten ihm die Beamten der Bundespolizei mit, dass gegen ihn zwei Haftbefehle vorlagen. Da er die Bußgelder nach begangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten nicht zahlte, ordneten die Staatsanwaltschaft Gera und Dessau-Roßlau im Juli 2023 die Erzwingungshaft an. Nach Zahlung von insgesamt 407,11 Euro blieb ihm eine 7-tägige Haft erspart.
Ebenfalls eine Ersatzhaftstrafe muss ein 41-jähriger Rumäne verbüßen. Dieser wurde am Morgen des 31. Juli 2023 nach seiner Einreise aus Schweden im Überseehafen Rostock festgestellt. Bei der Überprüfung seiner Personalien konnte ermittelt werden, dass er wegen Urkundenfälschung von der Staatsanwaltschaft Münster zur Zahlung einer Geldstrafe von 1.400 Euro im Fahndungssystem einlag. Da er der Zahlung nicht nachkommen konnte, muss er nunmehr eine 70-tägige Ersatzfreiheitstrafe antreten.
50067/5569938