Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage am Standort Bützow

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Maik Thomaß
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Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage am Standort Bützow

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Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage am Standort Bützow

Amtliche Bekanntmachung nach § 21a Abs. 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Nr.AA-Nr.: 30/2023 | 24.07.2023 | StALU MM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat der MBBF Windparkplanung GmbH & Co. KG (Alte Dorfstraße 1, 18246 Steinhagen) mit Bescheid vom 03.07.2023 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage am Betriebsstandort Bützow (Gemarkung Bützow, Flur 1, Flurstücke 68, 69) erteilt.

Der verfügende Teil des Bescheides hat folgenden Wortlaut:

1. Auf Antrag vom 27.12.2021 wird der MBBF Windparkplanung GmbH & Co. KG die Genehmigung erteilt, wie folgt eine Windenergieanlage (WEA) zu errichten und zu betreiben.

Die Anlage weist folgende Merkmale auf:

ID: 1214-01
Typ: Nordex N 149/5.X
max. elektr. Leistung [MW]: tags: 5,7; nachts: 3,2
Nabenhöhe [m]: 125,40
Rotordurchmesser [m]: 149,10
Gesamthöhe über Grund [m]: 199,95 zzgl. 1,5 Fundamenterhöhung
Gesamthöhe über NN [m]: 232,45
Schallleistungspegel Le, max* [dB(A)]: tags: 107,3 Modus 0; nachts: 97,7 Modus 17


Tabelle 1: Technische Merkmale der WEA

* der Le,max enthält die Unsicherheit der Emissionsdaten gem. Ziff. 3b), 3c) und 4.1 der LAI-Hinweise

Die WEA wird an folgendem Standort genehmigt:

ID: 1214-01
ETRS 89 UTM 6 Grad Zone 33: R: 33299294; H: 5973725
Gemarkung: Bützow
Flur: 1
Flurstück: 68, 69

Tabelle 2: Standort der WEA

Zu der genehmigten Anlage gehören als Nebeneinrichtungen der Kranstellplatz sowie die neu herzustellende Zuwegung von der WEA bis zur nächsten bestehenden öffentlichen Zuwegung (Straße oder Weg).

2. Die sofortige Vollziehung sämtlicher Nebenbestimmungen wird angeordnet.

3. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht bis zum 31.07.2026 der bestimmungsgemäße Betrieb der Anlage aufgenommen worden ist.

4. Die MBBF Windparkplanung GmbH & Co. KG hat vor Baubeginn ein Ersatzgeld in Höhe von 86.324,00 € auf das Konto der Landeszentralkasse Mecklenburg-Vorpommern, Bundesbank Filiale Rostock zu zahlen. Die Bankverbindung und das Kassenzeichen werden der Vorhabenträgerin nach angezeigtem Baubeginn durch das StALU MM mitgeteilt.

Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides, der auch die Entscheidungsbegründung enthält, kann in der Zeit vom 25.07.2023 bis einschließlich 07.08.2023 wie folgt eingesehen werden.



Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

An der Jägerbäk 3

18069 Rostock

Mo bis Do: 7:30 – 15:30 Uhr

Fr: 7:30 – 13:00 Uhr

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme nach telefonischer Absprache (0385-58867515) auch außerhalb dieser Zeiten möglich.

Darüber hinaus wird der Genehmigungsbescheid ab dem 25.07.2023 im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (UVP-Portal) unter https://www.uvp-verbund.de/mv veröffentlicht.

Der Bescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als zugestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock erhoben werden.
Redaktion Maik Thomaß
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