Antrag auf Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen Gemarkung Bredentin (Repowering)

Benutzeravatar
Maik Thomaß
Administrator
Beiträge: 37785
Registriert: 12.04.2016, 14:03
Wohnort: Rostock

Antrag auf Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen Gemarkung Bredentin (Repowering)

Ungelesener Beitrag von Maik Thomaß »

Antrag auf Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen Gemarkung Bredentin (Repowering)

Amtliche Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG)

Nr.AA-Nr.: 29/2023 | 17.07.2023 | StALU MM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Die mbb Bredentin 2 GmbH & Co. KG (Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen) plant ein Repowering von bestehenden Windenergieanlagen (WEA) im Vorranggebiet für WEA Kuhs (72). Dabei sollen fünf vorhandene WEA vom Typ Tacke TW600, welche außerhalb des Vorranggebietes liegen, durch insgesamt drei WEA ersetzt werden.

Die Standorte der geplanten WEA befinden sich auf dem Gemeindegebiet Sarmstorf (Gemarkung Bredentin, Flur 2, Flurstücke 60, 58 und 62). Geplant sind zwei WEA des Typs VESTAS V150 mit einer Nennleistung von 6,0 MW, einer Nabenhöhe von 125,0 m und einer Gesamthöhe von 200,0 m sowie eine WEA des Typs VESTAS V162 mit einer Nennleistung von 6,2 MW, einer Nabenhöhe von 117,0 m (inkl. 2 m Fundamentabsenkung) und einer Gesamthöhe von 198,0 m (inkl. 2 m Fundamentabsenkung). Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 571-1.6.2VG-260 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (zuständige Genehmigungsbehörde) geführt. Die Inbetriebnahme der Anlagen ist für das Jahr 2025 geplant.

Für das Vorhaben ist eine Genehmigung nach dem BImSchG in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG erforderlich und ein Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG durchzuführen. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wurde freiwillig beantragt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung richtet sich nach § 10 Abs. 3 und 4 BImSchG und §§ 8ff. der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

Antrag und Antragsunterlagen (einschließlich des UVP-Berichts mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Beurteilung der möglichen Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes von Baudenkmalen (Denkmalschutzbetrachtung), Schallimmissionsprognose, Schattenwurfprognose, gutachterliche Stellungnahme zur Standorteignung, Generisches Brandschutzkonzept, gutachterliche Stellungnahme zur Risikobeurteilung Eisabwurf/Eisabfall) sowie die bereits vorliegenden entscheidungserheblichen behördlichen Stellungnahmen zum Vorhaben (Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr; Bergamt Stralsund; Straßenbauamt Stralsund; Landesforst M-V Forstamt Güstrow; Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern; Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern; Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern; untere Bauaufsichtsbehörde Landkreis Rostock; untere Bodenschutzbehörde Landkreis Rostock; untere Wasserbehörde Landkreis Rostock; untere Naturschutzbehörde Landkreis Rostock; Amt für Kreisentwicklung Landkreis Rostock; Wasser und Bodenverband „Nebel“, Amt Güstrow-Land; Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock, StALU MM Abt. 3, Landeskirchenamt Außenstelle Schwerin) können nach Terminabsprache in der Zeit vom 24.07.2023 bis einschließlich 23.08.2023 wie folgt eingesehen werden.

1.

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Zimmer 4.24

An der Jägerbäk 3

18069 Rostock,

Tel.-Nr.: 0385-588-67513

Mo bis Do: 7:30 – 15:30 Uhr

Fr: 7:30 – 13:00 Uhr

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme nach telefonischer Absprache (0385/588 67513) auch außerhalb dieser Zeiten möglich.



2.

Amt Güstrow-Land

(für die Gemeinden Kuhs, Sarmstorf und Mistorf)

Haselstraße 4

18273 Güstrow

Zimmer 205

Tel.-Nr.: 03843-69 33 38

Mo: 9:00 – 12:00 Uhr

Di: 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Do: 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Fr: 9:00 – 12:00 Uhr



3.

Stadt Laage

- Der Bürgermeister -

Am Markt 7

18299 Laage

Tel.-Nr.: 038459-355-0



Mo: 9:00 – 12:00 Uhr

Di: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Do: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr

Fr: 9:00 – 13:00 Uhr



Die vorbezeichneten Unterlagen werden zudem ab dem 24.07.2023 im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (UVP-Portal) unter http://www.uvp-verbund.de/mv veröffentlicht.

Einwendungen gegen das Vorhaben können ab dem ersten Tag der Auslegung bis einschließlich 25.09.2023 schriftlich oder per E-Mail (StALUMM-Einwendungen-A5@stalumm.mv-regierung.de) bei den o.g. Behörden erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen für das Genehmigungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Name und Anschrift der Einwender sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Unleserliche Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie denjenigen im Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Die Entscheidung wird öffentlich bekannt gegeben.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Redaktion Maik Thomaß
Antworten

Zurück zu „LRO 2023“