Errichtung 1 WKA Gemarkung Göslow

Benutzeravatar
Maik Thomaß
Administrator
Beiträge: 37785
Registriert: 12.04.2016, 14:03
Wohnort: Rostock

Errichtung 1 WKA Gemarkung Göslow

Ungelesener Beitrag von Maik Thomaß »

Errichtung 1 WKA Gemarkung Göslow

Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3, 4, 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 8, 9 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)

Nr.AB 24/23 | 17.07.2023 | StALU MS | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vom 17.07.2023 – Az: StALU MS 51-571/1680-1/2020

Die Görminer Peenetal Energie GmbH & Co.KG, Bökerstraße 9 in 17121 Görmin hat mit Datum vom 18.12.2019 (PE 17.01.2020) letztmalig geändert am 11.11.2022 (PE: 15.11.2022) einen Antrag gemäß § 4 des Bundes-Immissions-schutzgesetzes (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von 1 Windenergieanlage Typ Vestas V150 5,6 MW mit einer Gesamthöhe von 180 m beim zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte gestellt. Die Inbetriebnahme ist im 1.Quartal 2024 vorgesehen.

Der Standort der Anlage befindet sich in der Gemarkung Göslow, Flur 1, Flurstück 94/2 im Landkreis Vorpommern-Greifswald.

Die Windenergieanlage ist nach dem § 4 i. V. m. § 10 BImSchG in Verbindung mit Ziffer 1.6.2. Spalte c des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genehmigungsbedürftig. Für das Vorhaben wurde die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung auf Antrag des Vorhabenträgers gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) festgestellt. Auf Grundlage des § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. c) 4. BImSchV ist das Verfahren damit als förmliches Verfahren gem. § 10 BImSchG durchzuführen.

Der Antrag einschließlich der Antragsunterlagen sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der Genehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen werden in der Zeit

vom 24.07.2023 (erster Tag) bis 23.08.2023 (letzter Tag)

auf der Internetseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte veröffentlicht. Sie können unter folgendem Link eingesehen werden:

https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Unterlagen-WINDERTRAG-WEG-Dargelin-Goermin

Als zusätzliches Informationsangebot liegen diese Unterlagen im vorgenannten Zeitraum bei nachfolgenden Behörden/ Stellen zur Einsicht während der Dienststunden aus.

a)

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Block D, Zimmer 4.15

Neustrelitzer Straße 120

17033 Neubrandenburg



Montag bis Donnerstag: 08:00 – 15:30 Uhr

Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter 0385 / 588 69 510) die Einsichtnahme möglich.



b)

Amt Peenetal/Loitz

Haus 2 – Zimmer 5

Lange Straße 83

17121 Loitz



Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr

14:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr

Freitag: 09:00 – 11:00 Uhr

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter 0399 / 98 153 27) die Einsichtnahme möglich.



Die ausgelegten Unterlagen umfassen über den Antrag und die Antragsunterlagen hinaus Untersuchungen zur Umweltverträglichkeit (UVP-Bericht), artenschutzrechtliche Betrachtungen (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag), Angaben zum naturschutzfachlichen Eingriff- und Ausgleichserfordernis (Landschaftspflegerischer Begleitplan) sowie die im Genehmigungsverfahren bereits abgegebenen Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden. Weiterhin sind folgende Fachgutachten enthalten: Schallimmissionsprognose und Schattenwurfanalyse.

Der vorgelegte UVP-Bericht und weitere entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen sind gemäß § 20 UVPG während der Auslegungszeit auch im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg – Vorpommern veröffentlicht:

http://www.uvp-verbund.de

Einwendungen gegen das Vorhaben können gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 der 9. BImSchV beginnend mit der Auslegung der Unterlagen am 24.07.2023 bis einschließlich 25.09.2023 schriftlich bei den oben bezeichneten Behörden erhoben werden. Einwendungen können auch per E-Mail an poststelle@stalums.mv-regierung.de, mit dem Betreff: „Einwendung zur WEA Nr.9 Dargelin“ eingereicht werden.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gem. § 10 Abs. 3 Satz 5 BImSchG für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Diese Einwendungen können dann im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren erhoben werden.

Name und Anschrift der Einwender sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Unleserliche Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereiche von den Einwendungen berührt werden, bekanntgegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Sofern die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen erörterungsfähig und auch erörterungsbedürftig sind, werden im Ermessen der Genehmigungsbehörde, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, die Einwendungen voraussichtlich

am 22.11.2023 und – soweit notwendig – an den folgenden Werktagen ab 10:00 Uhr im

Bürgerhaus „Uns Dörphus“

Max-Köster-Straße 4

17121 Görmin

erörtert (§ 10 Absatz 6 BImSchG).

Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Abs. 1 der 9. BImSchV). Die Entscheidung über den Genehmigungsantrag wird den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung der Entscheidung an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.
Redaktion Maik Thomaß
Antworten

Zurück zu „VG 2023“