Radverkehr stärken – zusätzliches Beratungsangebot für Kommunen
Beratung zum Radverkehr steht allen interessierten Kommunen zur Verfügung
Mit den zusätzlichen Mitteln für das Projekt „Radverkehr stärken – Beratung zu Fördermöglichkeiten und Verbesserungen von Infrastruktur etablieren“ soll die AGFK MV vor allem eine Fördermittel- und Planungsberatung für Kommunen anbieten. „Die Beratung der Arbeitsgemeinschaft kann von allen in Anspruch genommen werden, sie ist nicht auf die Mitglieder beschränkt. So haben alle Städte und Gemeinden die Möglichkeit, von dem Wissen und der Erfahrung der engagieren Mitarbeitenden zu profitieren“, sagte Meyer.Wirtschaftsministerium unterstützt vor Ort
Das Land begleitet die AGFK MV seit der Gründung im Jahr 2017 und fördert sie derzeit mit 40.000 Euro jährlich. Für die zusätzliche Beratung der Kommunen erhält die „Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern e.V.“ weitere 40.000 Euro.
Informationen zum Sonderprogramm „Stadt und Land“
Der Bund stellt im Rahmen seines Klimaschutzpaketes aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ dem Land Mecklenburg-Vorpommern von 2020 bis 2028 insgesamt 71,4 Millionen Euro Bundesfinanzhilfen für die Förderung des Radverkehrs zur Verfügung. Zur Abwicklung des Programms hat das Infrastrukturministerium die „Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie“ erlassen, über die grundsätzlich alle Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur gefördert werden können. Dazu gehört unter anderem der Neu-, Um- und Ausbau einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter (außerhalb der öffentlichen Verwaltung) und benötigter Grunderwerb von straßenbegleitenden, vom motorisierten Individualverkehr (MIV) möglichst getrennten Radwegen sowie Radfahr- und Schutzstreifen einschließlich deren baulicher Trennung vom Kfz-Verkehr, eigenständigen Radwegen, Fahrradstraßen und Fahrradzonen sowie Radwegebrücken oder -unterführungen.Weitere Informationen unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Infrastruktur/Radverkehr/foerderprogramm-stadt-und-land/
Neben „Stadt und Land“ fördert die Straßenbauverwaltung des Landes im Rahmen der Kommunalen Straßenbauförderrichtlinie u. a. den Radwegebau im Zusammenhang mit dem Neubau oder dem Ausbau von Straßen sowie investive Unterhaltungsmaßnahmen und den Ausbau von Straßen, auf denen touristische Radfernwege verlaufen.