Ergebnis: Kripo meldet Ermittlungsabschluss im Zusammenhang mit totem Hund
Durch umfangreiche Ermittlungen konnte eine Züchterin im Ausland kontaktiert werden. Diese stellte sich als Zeugin zur Verfügung und gab an, den Hund an einen 31-jährigen Stralsunder verkauft zu haben.
Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen sind nun abgeschlossen, sodass die Akte an die Staatsanwaltschaft Stralsund abgegeben wurde. Der 31-jährige deutsche Beschuldigte muss sich nun wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108767/5547230