Durchführung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach § 4 BImSchG

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Maik Thomaß
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Durchführung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach § 4 BImSchG

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Durchführung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA 8) des Typs Siemens Gamesa SG 6.6-170 im Windpark Papenhagen

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Nr.B 473 | 26.06.2023 | StALU VP | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern als der zuständigen Genehmigungsbehörde stellte mit Antrag vom 22.03.2022, in der mit Eingang vom 25.01.2023 ergänzten Fassung, die Fa. WIND-projekt GmbH & Co. 51. Betriebs-KG mit Sitz in 18119 Rostock, Am Strom 1-4 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA 8) des Typs Siemens Gamesa SG 6.6-170 (6.6 MW Nennleistung) mit einer Gesamtbauhöhe von 250 m gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), in der zurzeit gültigen Fassung.

Das Vorhaben wurde am 06.03.2023 im Amtlichen Anzeiger Nr. 9 AmtsBl. M-V/AAz. 2023 S. 121 und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht. Nach Ablauf der Einwendungsfrist am 12.05.2023 gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG i. V. m. § 12 Absatz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, bekannt:

Der mit den o. g. öffentlichen Bekanntmachung vom 06.03.2023 anberaumte Erörterungstermin

für den 10.07.2023

wird gemäß § 17 der 9. BImSchV verlegt.

Der Termin für die Durchführung einer Online-Konsultation gem. § 5 PlanSiG wird schnellstmöglich bekannt gegeben. Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.
Redaktion Maik Thomaß
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