Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage (Prototyp) am Standort Appelhagen
Amtliche Bekanntmachung nach § 21a Abs. 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Nr.AA-Nr.: 26/2023 | 26.06.2023 | StALU MM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat der Kloss New Energy GmbH mit Bescheid vom 09.06.2023 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage am Betriebsstandort Appelhagen (Gemarkung Appelhagen, Flur 1, Flurstück 21) erteilt.Nr.AA-Nr.: 26/2023 | 26.06.2023 | StALU MM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Der verfügende Teil des Bescheides hat folgenden Wortlaut:
1. Auf Antrag vom 26.04.2018 wird der Kloss New Energy GmbH die Genehmigung erteilt, wie folgt eine Windenergieanlage (WEA) zu errichten und zu betreiben.
Die Anlage weist folgende Merkmale auf:
ID: 1137-01
Typ: ENERCON E138 EP3 E3 mit TES
max. elektr. Leistung [MW]: tags: 4,26, nachts:
Nabenhöhe [m]: 110,50
Rotordurchmesser [m]: 138,60
Gesamthöhe über Grund [m]: 179,80
Gesamthöhe über NN [m]: 224,80
Schallleistungspegel[1] Le, max [dB(A)]: tags:107,7 mode 0 s, nachts: keine Betriebserlaubnis
Tabelle 1: Technische Merkmale der WEA
Die WEA wird an folgendem Standort genehmigt:
ID: 1137-01
ETRS 89 UTM 6 Grad Zone 33: R: 33336819, H: 5965819
Gemarkung: Appelhagen
Flur: 1
Flurstück: 21
Tabelle 2: Standort der WEA
Zu der genehmigten Anlage gehören als Nebeneinrichtungen der Kranstellplatz sowie die neu herzustellende Zuwegung von der WEA bis zur nächsten bestehenden öffentlichen Zuwegung (Straße oder Weg).
2. Für das Vorhaben wird eine Ausnahme vom Biotopschutz nach § 20 Abs. 3 NatSchAG M‑V erteilt.
3. Die sofortige Vollziehung sämtlicher Nebenbestimmungen wird angeordnet.
4. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht bis zum 31.07.2026 der bestimmungsgemäße Betrieb der Anlage aufgenommen worden ist.
Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides, der auch die Entscheidungsbegründung enthält, kann in der Zeit vom 27.06.2023 bis einschließlich 10.07.2023 wie folgt eingesehen werden.
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
An der Jägerbäk 3
18069 Rostock
Mo: 8:00 – 16:00 Uhr
Di: 8:00 – 17:00 Uhr
Mi: 8:00 – 16:00 Uhr
Do: 8:00 – 17:00 Uhr
Fr: 8:00 – 13:00 Uhr
Der Bescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock erhoben werden.
[1] Inkl. Unsicherheit der Emissionsdaten gem. Ziff. 3b), 3c) und 4.1 der LAI-Hinweise