Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88)
Wasserentnahme aus dem Peene-Süd-Kanal (PSK) zur Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen im Bereich Sarnow
Nr.B 472 | 19.06.2023 | StALU VP | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Die Landwirtschaftsbetrieb Agrargesellschaft Sarnow mbH & Co. KG, Anklamer Straße 10, 17392 Sarnow hat für die Zeit vom 20. April bis 30. September eine jährliche Wasserentnahme von 400.000 m³ aus dem PSK für die Beregnung von ca. 376 ha Anbaufläche für Kartoffeln, Weizen, Roggen, Zuckerrüben, Raps und Mais im Bereich der Ortschaft Sarnow beantragt.Nr.B 472 | 19.06.2023 | StALU VP | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP) als für diese Gewässerbenutzung zuständige Erlaubnisbehörde hat für die Maßnahme eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 1 S. 2 i. V. m. Anlage 1 Nr. 13.5.1 UVPG durchgeführt.
Die Prüfung der Kriterien nach Anlage 3 UVPG hat ergeben, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Folgende Merkmale des Vorhabens und des Standortes sind für diese Einschätzung maßgebend:
- Das Vorhaben liegt in einem Gebiet, das durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt ist.
- Bodenveränderungen, Schadverdichtung sowie Verunreinigungen von Boden und Gewässer sind nicht zu erwarten.
- Auch unter Berücksichtigung weiterer wasserrechtlich erlaubter Wasserentnahmen wird der Erhaltungsbetrieb des PSK weiterhin gewährleistet. Eine Wasserentnahme aus dem PSK unterhalb der Mindestwasserführung wird in der wasserrechtlichen Erlaubnis ausgeschlossen.
- Der PSK liegt in keinem nationalen oder internationalem Schutzgebiet. Lediglich im Bereich Boldekow grenzt das Natura 2000 Vogelschutzgebiet „Großes Landgrabental, Gahlenbecker und Putzarer See“ an.
- Die Wasserentnahme der Landwirtschaftsbetrieb Agrargesellschaft Sarnow mbH & Co. KG erfolgt bereits seit mehreren Jahren. Artenschutzrechtliche Konflikte konnten infolge des Vorhabens bisher nicht festgestellt werden und werden auch nicht erwartet.
- Eine Beeinträchtigung des Grundwassers, insbesondere in den Trinkwasserschutzzonen der Wasserfassung Sarnow infolge der Beregnung mit Wasser aus dem PSK, das über das Pumpwerk Dersewitz aus der tlw. brackwasserbeeinflussten Peene entnommen wird, kann durch die Festlegung von Grenzwerten hinsichtlich der Salinität sowie der Festlegung zur Durchführung eines Monitorings für den PSK und das Grundwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.
- Die Schutzgüter Mensch und Siedlungsraum, Boden, Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter werden von der Maßnahme nicht nachteilig beeinflusst.
Durch die Festlegung von Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen in der Vorhabenbeschreibung sowie der Einhaltung von wasserwirtschaftlichen Anforderungen werden für die Umsetzung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen prognostiziert.
Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Das Ergebnis der Feststellung wird im gemeinsamen UVP-Portal der Bundesländer auf der Internetseite (Link: https://www.uvpverbund.de/portal/) bekannt gegeben.