Erholungskonzept für Useriner See – Land und Gemeinde im Gespräch
Anlass für das Treffen gab die Diskussion um den Useriner Steg unterhalb des ehemaligen Kinderferienlagers. Dieser liegt mitten im Nationalpark, ist Eigentum des Landes und soll zum Schutz seltener Arten, die in den Ufer- und Röhrichtzonen zu Hause sind, künftig von einer Nutzung ausgeschlossen werden.
„Die unterschiedlichen Auffassungen zur Zukunft des Useriner Steges sind ein plastisches Beispiel für den Konflikt zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen, wie er in der Praxis immer wieder auftritt. Entscheidend in einem solchen Fall ist, dass man miteinander redet und gemeinsam nach tragfähigen Kompromissen sucht. Das ist uns in Userin erfolgreich gelungen, worüber ich sehr froh bin. Das Engagement der Bürgerinnen und Bürger vor Ort zeigt mir, dass man sich einbringen und mitgestalten möchte. Nur so kann letztlich auch Naturschutz funktionieren“, kommentierte Minister Backhaus die Entwicklungen.
Beim Treffen am Dienstag legten beide Seiten ihre Positionen dar. Das Nationalparkamt verwies insbesondere auf die naturschutzfachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Gesetzlicher Auftrag und Entwicklungsziel für alle Zonen im Nationalpark sei den Ruhecharakter des Gebiets durch eine gezielte Verkehrs- und Besucherlenkung zu stärken. Auch müsse die standorttypische Mannigfaltigkeit der heimischen Tier- und Pflanzenwelt erhalten und gefördert werden.
Die Useriner Initiativgruppe betonte die besondere Bedeutung des Steges für die Menschen vor Ort. Aufgrund seiner Lage abseits der belebten Badestelle diene er Einheimischen und Touristen als Naturbeobachtungspunkt und idyllischer Rückzugsort.
Im Gespräch wurde aber ebenso deutlich, dass nicht nur der Steg die Useriner Interessengemeinschaft umtreibt. Auch die Beschilderung des Nationalparkes, die Weiterentwicklung eines Wanderweges, die Schaffung von ruhigen Plätzen, die Zukunft von Bootshäusern und der ökologische Zustand des Useriner Sees seien Themen, die man mit dem Nationalparkamt vertiefend besprechen möchte.
Vor diesem Hintergrund kam man überein, die Frage des Stegrückbaus zunächst zurückzustellen und gemeinsam und ergebnisoffen ein Gesamtkonzept zur Erholungsnutzung am Useriner See zu entwickeln. Dieses soll die naturschutzfachlichen und rechtlichen Belange des Müritz-Nationalparkes mit dem berechtigten Interesse der Gemeinde an langfristigen und ausreichenden Erholungsmöglichkeiten am See in Einklang bringen.