Errichtung und Betrieb von acht Windkraftanlagen (7 x Typ Vestas V-150 5.6 MW sowie 1 x Typ Vestas V-136 4.2 MW) der Fa. Görminer Peenetal Energie GmbH & Co. KG im Windpark Dargelin
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Nr.B 468 | 24.04.2023 | StALU VP | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, als der zuständigen Genehmigungsbehörde, stellte mit Antrag vom 19.10.2015, zuletzt wesentlich geändert mit Antrag vom 16.05.2022, in der mit Eingang am 13.03.2023 ergänzten Fassung, die Görminer Peenetal Energie GmbH & Co. KG, Böker Straße 9, 17121 Böken, einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von acht Windkraftanlagen (7 x Typ Vestas V-150 5.6 MW (5,6 MW Nennleistung) mit Gesamtbauhöhen zwischen 180 und 241 m sowie 1 x Typ Vestas V-136 4.2 MW (4,2 MW Nennleistung) mit einer Gesamtbauhöhe von 150 m) gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.Mai 2013 /BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung.Nr.B 468 | 24.04.2023 | StALU VP | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Der Standort der beantragten Anlage befindet sich im Windeignungsgebiet Dargelin (Nr. 13/2015) gemäß dem Entwurf 2020 der zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern (RREP VP), Landkreis Vorpommern-Greifswald in der Gemeinde Dargelin, Gemarkung Neu Negentin, Flur 1, Flurstücke 163, 167, 178, 181, 183, 227/1 und 228 (Bau) sowie Flur 4, Flurstück 9 und Flur 1, Flurstücke 163, 167, 168, 177 - 179, 180, 181, 183, 227/1, 228 (Rotorüberflug).
Die Inbetriebnahme soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Genehmigungserteilung erfolgen.
Das Vorhaben ist gemäß § 4 BImSchG, in Verbindung mit § 1 sowie Nr. 1.6.2V des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), in der zurzeit gültigen Fassung, genehmigungsbedürftig.
Das Vorhaben unterliegt gemäß Nr. 1.6.2 Spalte 2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), in der zurzeit gültigen Fassung der Pflicht zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht. Auf Antrag des Vorhabenträgers gemäß § 7 Abs. 3 UVPG wird das Genehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Das Vorhaben ist gem. § 7 Abs. 3 Satz 2 UVPG UVP-pflichtig, der UVP-Bericht wurde vorgelegt.
Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 und 4 BImSchG und §§ 8 bis 10 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV), neugefasst durch Bekanntmachung vom 29.05.1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, im Amtlichen Anzeiger - Beilage zum Amtsblatt für M-V und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 4 bis 4 e der 9. BImSchV auszulegenden Unterlagen beinhalten insbesondere folgende umweltbezogene Dokumente:
Anlage Nr.; Titel
3.5: Angaben zu gehandhabten Stoffen inkl. Abwasser und deren Stoffströme
4.5: Betriebszustand und Schallimmissionen
4.6: Quellenplan Schallemissionen / Erschütterungen
4.6: Schallgutachten Dargelin (Anhang 4.6.0)
4.6: Eingangsgrößen für Schallimmissionsprognosen (Anhang 4.6.1)
4.6: Beschreibung Sägezahn-Hinterkanten (Anhang 4.6.2)
4.7: Schattengutachten (Schattenwurfberechnung) Dargelin (Anhang 4.7.0)
4.7: Beschreibung Schattenwurfabschaltsystem (Anhang 4.7.1)
4.8: Nachweisführung Geräuschreduzierter Betrieb (Anhang 4.8)
4.10: Allg. Informationen über die Umweltverträglichkeit (Anhang 4.10)
8.1: Maßnahmen nach Betriebseinstellung sowie Rückbauverpflichtung
9.1: Angaben zur Abfallverwertung und -beseitigung
11.1: Beschreibung wassergefährdender Stoffe/Gemische, mit denen umgegangen wird
13.5: Landespflegerischer Begleitplan – LBP (Anhang 13.5.1)
13.5: Artenschutzfachbeitrag – AFB (Anhang 13.5.2)
14.4: UVP-Bericht Görmin (Anhang 14.4)
Entsprechend §§ 8 - 10 der 9. BImSchV i. V. m. § 20 UVPG sind die Inhalte dieser Bekanntmachung und der auszulegenden Unterlagen (Antragsunterlagen, UVP-Bericht, entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen bzw. relevante Behördenstellungnahmen) vom 02.05.2023 bis 01.06.2023 (1 Monat) auf dem zentralen Internetportal des Landes M-V zugänglich. Eine detaillierte Auflistung dieser Unterlagen findet sich ebenda.
Link: https://www.uvp-verbund.de
Es besteht das Angebot zur Einsichtnahme der Unterlagen in Papierform im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Ossenreyerstraße 56
18439 Stralsund
Montag 07:00 – 15:30 Uhr
Dienstag 07:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 07:00 – 15:30 Uhr
Donnerstag 07:00 – 15:30 Uhr
Freitag 07:00 – 14:00 Uhr
Zusätzlich können die Unterlagen wie folgt eingesehen werden:
Amt Peenetal- Loitz
Lange Straße 83
17121 Loitz
Haus 2, Zimmer 5
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 11:00 Uhr
(oder nach telef. Terminvereinbarung unter 039998 - 15341)
Amt Landhagen
Theodor-Körner-Str. 36
17498 Neuenkirchen
Fachbereich Bauen und Liegenschaften, Raum E37
Dienstag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 13.00 Uhr - 17.00 Uhr
und im Amt Züssow,
Bürgerbüro Gützkow (Rathaus)
Pommersche Straße 27
17506 Gützkow
SB Bauleitplanung/Bauordnung, Zimmer 9
Dienstag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
(oder nach Terminvereinbarung unter 038355 - 643216)
Schriftliche oder elektronische Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in der Zeit vom 02.05.2023 bis einschließlich 03.07.2023 im
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft
Badenstraße 18, 18439 Stralsund,
und in den Ämtern Peenetal-Loitz, Landhagen und Züssow mit jeweils gleichlautender Anschrift oder unter Verwendung der Mailadresse poststelle@staluvp.mv-regierung.de, bei vollständiger Namens- und Adressangabe, erhoben werden.
Einwendungen sollen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus der Sicht des Einwenders verletzt wird.
Nach Ablauf dieser Frist sind weitere Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den beteiligten Behörden bekannt gegeben, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift (vor der Bekanntgabe) unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Soweit vorliegend, werden die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen gegen das Vorhaben, auch beim Fernbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben voraussichtlich,
am 06.09.2023 ab 09.30 Uhr und falls erforderlich an den Folgetagen im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Badenstraße 18
18439 Stralsund
in öffentlicher Sitzung erörtert.
Der Erörterungstermin wird aufgrund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde nach § 10 Abs. 6 BImSchG durchgeführt. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden. Die Entscheidung über den Antrag wird öffentlich bekannt gemacht.