Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage (WKA Questin V), Bekanntmachung Genehmigungsbescheid

Benutzeravatar
Maik Thomaß
Administrator
Beiträge: 37785
Registriert: 12.04.2016, 14:03
Wohnort: Rostock

Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage (WKA Questin V), Bekanntmachung Genehmigungsbescheid

Ungelesener Beitrag von Maik Thomaß »

Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage (WKA Questin V), Bekanntmachung Genehmigungsbescheid

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmi-gungsverfahren (9. BImSchV) vom 17.04.2023

Nr.B 30/23 | 17.04.2023 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die Wind-projekt GmbH & Co. 33. Betriebs-KG (Sitz: Seestraße 71a, 18211 Börgerende) erhielt mit Datum vom 30.03.2023 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben
(Gez.: 07/23).



Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:


  1. Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, wird der WIND-projekt GmbH & Co. 33. Betriebs-KG die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windkraftanlage (WKA) des Typs Nordex N-149/5.X 164 TCS mit Serrations (STE) mit einer Nabenhöhe von 164,0 m, einem Rotordurchmesser von 149,1 m und einer Nennleistung von 5,7 MW am Standort

    23936 Questin, Gemarkung Questin

    Bezeichnung: WKA 3

    Flur: 2

    Flurstück: 60


    mit den Standortkoordinaten[1]

    Rechtswert: 33246687


    Hochwert: 5971233

    erteilt.
  2. Die unter „C.“ aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
  3. Die seitens der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg bestätigte Ausnahmegenehmigung für die Beseitigung einer Strauchhecke (150 m2 BHF) und die erheblichen mittelbaren Beeinträchtigungen der geschützten Biotope (Biotoptypen: 2.446 m2 BFX, 176 m2 BLM, 1.422 m2 BHF, 2.389 m2 SE/BLM und 334 m2 SE/VHS) innerhalb der Wirkzone I der WKA wird erteilt.
Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.



Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 18.04.2023 bis einschließlich 02.05.2023 zu den angegebenen Zeiten im



Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft



Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr

Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr.

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.



Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff
„WKA Questin V“



https://www.uvp-verbund.de/portal/



Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als bekanntgemacht und zugestellt.



Rechtsbehelfsbelehrung:



Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Ende der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.



[1] Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33.
Redaktion Maik Thomaß
Antworten

Zurück zu „NWM 2023“