Verkehrsunfall zwischen Chemnitz und Gädebehn
Zur gleichen Zeit befuhr ein 66-jähriger PKW-Fahrer ebenfalls die B 104 aus Chemnitz kommend in Richtung Gädebehn. Dieser fuhr mit seinem PKW hinter dem PKW des 47-Jährigen. Im PKW des 66-Jährigen befand sich noch ein 10-jähriges Mädchen. Als sich der 47-jährige PKW-Fahrer auf Höhe des Abzweiges nach Klein Helle befand, beabsichtigte er nach links abzubiegen. Dies beachtete der 66-jährige PKW-Fahrer nicht und wollte mit seinem PKW trotz Überholverbot (Fahrstreifenbegrenzung/durchgehende Linie) den PKW des 47-Jährigen überholen. Es kam zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Hierbei wurden alle Insassen der Fahrzeuge leicht verletzt. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf ca. 20.000 Euro.