Errichtung und Betrieb von 9 Windkraftanlagen (WKA) am Standort Kloddram, Gemarkung Kloddram, Bekanntmachung Online-Konsultation
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg gemäß § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 12 Abs. 1 sowie § 17 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) und § 5 Abs. 1, 3, 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 27. März 2023
Nr.B 22/23 | 27.03.2023 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die Windpark Kloddram GmbH (Dorfstraße 34a, 19260 Vellahn) plant die Errichtung und den Betrieb von insgesamt neun Windkraftanlagen am Standort Kloddram in der Gemarkung Kloddram, Flur 1 Flurstücke 94, 96, 104, 114, 117, 122, 125, 126, 128, 131,132, 133, 134, 136, 138 und 144, Flur 2 Flurstücke 17, 25, 26, 31 und 32 und Flur 3 Flurstücke 2, 5, 6, 7, 8, 9, 17, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25 und 26. Geplant sind insgesamt neun Anlagen vom Typ Siemens SWT-DD-142 mit einer Leistung von je 3,9 MW und einer Gesamthöhe von 236 m .Nr.B 22/23 | 27.03.2023 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Anstelle des gem. § 10 Abs. 6 BImSchG für den 04.12.2018 geplanten und mit Bekanntmachung vom 26.11.2018 abgesagten Erörterungstermins wird eine Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 1, 3 und 4 des PlanSiG in der Zeit vom 03.04.2023 bis 24.04.2023 durchgeführt.
Für die Online-Konsultation werden den Einwender*innen (zur Teilnahme Berechtigten gemäß § 5 Abs. 4 PlanSiG) und der Öffentlichkeit die zu behandelnden Informationen ab dem 03.04.2023 über
die Internetseite des StALU WM (http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Press ... machungen/), ganz unten als Anhang zur Bekanntmachung,
sowie über
das UVP Portal M-V (http://www.uvp-verbund.de/mv) unter den Suchbegriffen „WKA Kloddram I“ zugänglich gemacht.
Die Antragstellerin und diejenigen, die gültige Einwendungen erhoben haben, werden von der Online-Konsultation individuell benachrichtigt. Einwender*innen, die sich ausschließlich elektronisch beteiligt haben, werden elektronisch benachrichtigt. Das StALU WM weist darauf hin, dass auch der E-Mail-SPAM-Ordner bezüglich eines Posteingangs des STALU WM geprüft werden sollte. Die persönliche Benachrichtigung enthält Informationen zur individuellen Einwendernummer, zum Einwendungskatalog sowie zum konkreten Procedere.
Den Einwender*innen wird die Möglichkeit gegeben, ihre Einwendung gem. § 5 Abs. 4 PlanSiG bis einschließlich 24.04.2023 schriftlich beim StALU WM (Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg; Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft; Bleicherufer 13; 19053 Schwerin) oder per E-Mail ( StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de ) unter dem Betreff: „Einwendung WKA Kloddram I“ mittels eines beigefügten unterschriebenen Dokuments (z.B. als PDF) zu erläutern.
Name und Anschrift der Einwender*innen sind in den Äußerungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Unleserliche Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Äußerungen und Stellungnahmen im Rahmen der Online-Konsultation eröffnen keine neuen, zusätzlichen Einwendungsmöglichkeiten. Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen Ausschluss von Einwendungen unberührt.
Diese Entscheidung ist gem. § 44a Verwaltungsgerichtsordnung nicht selbständig anfechtbar.