Regelungen für den Schulbesuch bei Warnstreiks
Schülerinnen und Schüler, die wegen zu großer Entfernungen auf Busse, Straßenbahnen oder Züge angewiesen sind, um zur Schule zu gelangen, sind entschuldigt, wenn keine Busse, Straßenbahnen oder Züge fahren. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler, die auch sonst für den täglichen Schulweg die Schülerbeförderung nutzen.
Wir bitten die Erziehungsberechtigten, dass sie die Schule informieren, wenn ihre Kinder bei Warnstreiks Schwierigkeiten haben, rechtzeitig oder überhaupt zur Schule zu gelangen.