Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter

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Maik Thomaß
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Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter

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Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter

Schwerin (ots) - Beamte des Polizeihauptreviers Schwerin wurden am 21. Januar 2023 auf den alkoholisierten Fahrer eines E-Scooters aufmerksam.

Der 29-jährige Deutsche aus dem nahen Schweriner Umland war gegen 22.15 Uhr mit dem Leihfahrzeug eines Dienstleisters auf dem Marienplatz unterwegs und wurde dort von den Beamten gestoppt. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,13 Promille, so dass die Entnahme einer Blutprobe erforderlich wurde. Strafanzeige wurde erstattet.

Die Polizei weist auf das Folgende hin: Bei einem E-Scooter handelt es sich um ein Kraftfahrzeug im verkehrsrechtlichen Sinn. Das heißt, dass die Promillegrenzen wie sie etwa für Kraftwagen gelten, auch bei der Benutzung von E-Scootern zu beachten sind. Die höheren Grenzwerte für Radfahrer finden keine Anwendung.

Nach einer strafbaren Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter wird dem Fahrer im Regelfall die Fahrerlaubnis entzogen.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/83338/5423521?
Redaktion Maik Thomaß
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