Errichtung und Betrieb von acht Windenergieanlagen GE 5.5-158 im WP Lüssow
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Nr.B 453 | 09.01.2023 | StALU VP | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern als der zuständigen Genehmigungsbehörde stellte mit Antrag vom 06.05.2020 und der mit Eingang vom 22.07.2022 zuletzt geänderten Fassung, die Fa. Naturwind Schwerin GmbH mit Sitz in 19055 Schwerin, Schelfstraße 35 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von acht Windenergieanlagen des Typs GE 5.5-158 mit einer Nennleistung von 5,5 MW, einer Nabenhöhe von 161 m und einer Gesamtbauhöhe von 240 m gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), in der zurzeit gültigen Fassung.Nr.B 453 | 09.01.2023 | StALU VP | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Das Vorhaben wurde am 19.09.2022 im Amtlichen Anzeiger Nr. 38 AmtsBl. M-V/AAz. 2022 S. 434) und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht. Nach Ablauf der Einwendungsfrist am 25.11.2022 gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG i. V. m. § 12 Absatz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, bekannt:
Der mit den o. g. öffentlichen Bekanntmachung vom 19.09.2022 anberaumte Erörterungstermin
für den 01. Februar 2023
wird gemäß § 17 der 9. BImSchV verlegt.
Der Termin für die Durchführung einer Online-Konsultation gem. § 5 PlanSiG wird schnellstmöglich bekannt gegeben. Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.