Kontrolle eines LKW-Fahrers ohne Fahrerlaubnis
Neben den Bußgeldanzeigen bezüglich der Geschwindigkeitsverstöße und der Verstöße im Bereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr erwartet den Fahrzeugführer und das verantwortliche Unternehmen eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bzw. wegen des Gestattens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
In Auswertung der Fahrtenschreiberdaten konnte ermittelt werden, dass der Fahrzeugführer vom Juli 2022 bis zum Kontrolltag an über 60 Tagen den LKW gefahren ist, obwohl er nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hatte.
Die Beamten haben dem 28-Jährigen vor Ort die Weiterfahrt untersagt. Dem Fahrzeugführer drohen für die Verstöße im Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz gem. §9 bis zu 5.000 Euro und dem Unternehmer bis zu 20.000 Euro Bußgeld.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108770/5381339