Abgabefrist für Grundsteuererklärungen wird einmalig um drei Monate verlängert

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Maik Thomaß
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Abgabefrist für Grundsteuererklärungen wird einmalig um drei Monate verlängert

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Abgabefrist für Grundsteuererklärungen wird einmalig um drei Monate verlängert

Schwerin - Auf der Finanzministerkonferenz am 13. Oktober 2022 haben sich die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder darauf verständigt, die Abgabefrist für die Grundsteuererklärungen einmalig um drei Monate zu verlängern. Anstelle des bisherigen Abgabetermins am 31. Oktober 2022 haben die Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer nun bis zum 31. Januar 2023 Zeit, ihre Erklärungen beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

„Es ist eine gute und richtige Entscheidung, dass die Bürgerinnen und Bürger mehr Zeit für die Bearbeitung ihrer Anträge eingeräumt bekommen. Besonders freut es mich, dass sich die Länder gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium auf eine bundesweite Fristverlängerung verständigt haben. Dies war mir von Anfang an wichtig“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Den Finanzämtern in Mecklenburg-Vorpommern liegen aktuell ca. 218.000 Erklärungen elektronisch vor. Daraus ergibt sich eine Eingangsquote von etwa 25 %, wobei hier die in den Finanzämtern vorliegenden, noch nicht digitalisierten Papiererklärungen noch nicht einberechnet sind.
Redaktion Maik Thomaß
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