Errichtung und Betrieb von zwei WKA (Löwitz-West I), Bekanntmachung des Vorhabens
Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 10. Oktober 2022
Nr.B 53/22 | 10.10.2022 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die eno energy GmbH (Straße am Zeltplatz 7, 18230 Ostseebad Rerik) plant die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen (WKA) des Typs eno152 im WEG Löwitz-West, Gemarkung Torisdorf, Flur 1: Flurstücke 244 und 245 mit einer Nabenhöhe von 165 m, einer Nennleistung von 5.6 MW sowie einer Gesamthöhe von 241 m.Nr.B 53/22 | 10.10.2022 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Für das Errichten und Betreiben der Anlagen ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).
Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Für das Vorhaben wurde eine Allgemeine Vorprüfung gem. § 9 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 1 UVPG durchgeführt. Das Vorhaben unterliegt gemäß § 7 UVPG der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Ein UVP – Bericht wurde vorgelegt.
Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen, die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen sind Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schattenwurf, Turbulenz, Risikoanalyse zu Eiswurf, Eisfall, Bauteilversagen und Rotorblattbruch, Natur- und Artenschutz) sowie Stellungnahmen folgender Beteiligter:
- Landkreis Nordwestmecklenburg, SG Bauleitplanung
- Landkreis Nordwestmecklenburg, SG Hoch- und Tiefbau
- Landkreis Nordwestmecklenburg, untere Wasserschutzbehörde
- Landkreis Nordwestmecklenburg, untere Bodenschutzbehörde
- Straßenbauamt Schwerin
- Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
- Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V, Luftfahrtbehörde
- Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
- Hansestadt Lübeck, Welterbestelle
- Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
- Landesforst M-V
- Deutscher Wetterdienst
- 50hertz
- NABU M-V
- Wasser- und Bodenverband Stepenitz-Maurine
- Vodafone GmbH
- Gemeinde Siemz-Niendorf
Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt vom 18. Oktober 2022 bis einschließlich 17. November 2022 zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 16:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr
Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation ist eine Einsichtnahme jedoch ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 0385 – 59586512 möglich. Diese soll Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 12:00 Uhr erfolgen.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor Ort ist zwingend erforderlich.
Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online im UVP-Portal der Länder unter den Suchbegriffen „WKA Löwitz-West I“
https://www.uvp-verbund.de/portal/
Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 18. Oktober 2022 bis einschließlich 19. Dezember 2022 schriftlich bei den o. g. Behörden oder per E-Mail an:
StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de
unter dem Betreff: „Einwendung WKA Löwitz-West I“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation erfolgen die Bekanntmachungen über die Bestimmung eines Erörterungstermins gemäß § 10 Abs. 4 Nr. 3 BImSchG sowie über dessen Durchführung gemäß § 12 Abs. 1 S. 5 der 9. BImSchV sowie dessen Gestaltung zu einem späteren Zeitpunkt im Amtlichen Anzeiger M-V, auf dem UVP-Portal sowie auf der Internetseite des StALU WM.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.