Nach BUGA-Absage ist Rostock weiter in der Pflicht

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Maik Thomaß
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Nach BUGA-Absage ist Rostock weiter in der Pflicht

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Nach BUGA-Absage ist Rostock weiter in der Pflicht

Schwerin, Rostock - Nachdem der BUGA-Aufsichtsrat am 7. Juni 2022 die Gartenschau in Rostock für das Jahr 2025 als nicht durchführbar erklärt hat, betont Minister Dr. Till Backhaus, die Diskussion sei noch nicht zu Ende:

„Es ist gut, dass der Aufsichtsrat jetzt vorerst Fakten geschaffen hat. Damit gibt es wenigstens in einem Punkt Klarheit. Doch die Hängepartie ist noch nicht beendet. Da die Planungen offenbar weitergehen sollen, muss die Stadt erklären, was sie konkret vorhat. Die Landesregierung hat dafür zunächst bis zum 10. Juni 2022 Zeit gegeben.

Letztlich ist die Universitäts- und Hansestadt Rostock Vorhabenträger und steht damit in der Verantwortung. Das Land hat sich als Unterstützer und Fördermittel­geber angeboten und steht auch zu dieser Aufgabe.

BUGA-Gesellschaft, Aufsichtsrat und Bürgerschaft jedoch müssen gemeinsam entscheiden, wie es weitergehen soll. Gartenschau 2026, 2028, Stadtentwicklung ohne BUGA? Viele Varianten sind denkbar. Doch den Gedankenspielen müssen auch Aktivitäten folgen.

Bis heute liegt für keines der bisher geplanten BUGA-Projekte eine Ausschreibung geschweige denn eine Genehmigung oder ein Fördermittelantrag vor. Die Landesregierung war bisher immer gesprächsbereit und wird das auch weiterhin bleiben. Aber die Stadt muss in die Umsetzung kommen.“
Redaktion Maik Thomaß
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