Nochmalige Verlängerung der Zins- und Tilgungsfreiheit für das Corona-Darlehensprogramm
Verlängerung der Zins- und Tilgungsfreiheit für alle Empfänger
Ausgereicht wurden im Rahmen der Corona-Liquiditätshilfe rückzahlbare Zuwendungen bis zu 200.000 Euro mit einer Laufzeit von bis zu 96 Monaten und einem Zinssatz von 3,69 Prozent per anno. „Von der Verlängerung der Zins- und Tilgungsfreiheit können alle Empfänger profitieren. Das ist unabhängig davon, wann der Antrag gestellt und die Liquiditätshilfe ausgezahlt wurde“, so Meyer. Danach betrifft die Verlängerung der Zins- und Tilgungsfreiheit rund 2.400 kleinste, kleine und mittlere Unternehmen aus allen Branchen, an die circa 105 Millionen Euro ausgereicht worden waren. „Die Darlehen sind eingesetzt worden, um die Unternehmensfinanzierung zu sichern, wenn coronabedingt Einnahmen fehlten und die Reserven nicht reichten, um die laufenden betrieblichen Ausgaben zu decken“, sagte Wirtschaftsminister Meyer.Informationen zum Programm
Die erste Phase des Darlehensprogramms umfasste den Förderzeitraum vom 01.04.2020 bis zum 30.09.2020. Das Programm wurde im Rahmen des Winter-Stabilisierungsprogramms neu aufgelegt und bis zum 30.09.2021 fortgeführt. Umgesetzt wird das Darlehensprogramm durch die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA).