Hesse begleitet Hausbesuch
"Mir ist wichtig, zu sehen, wie sich der gewollte Paradigmenwechsel in der Praxis darauf auswirkt, wie Patienten eingeschätzt werden", sagte Hesse.
Maßstab der Begutachtung ist nun nicht mehr die erforderliche Pflegezeit, sondern wie selbstständig eine Person ist. "Zu gucken, was kann der- oder diejenige denn noch, statt sich darauf zu fokussieren, was alles nicht mehr geht, kommt den Bedürfnissen der Betroffenen viel näher", erklärte die Ministerin.
Das neue Begutachtungsverfahren umfasst sechs Module: Mobilität, Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung/Alltagsverrichtungen, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Damit wird auch stärker als zuvor auf Menschen mit kognitiven und psychischen Einschränkungen eingegangen. Ein weiteres Novum des NBA ist die Auffächerung der bisherigen drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade.
Die neunmonatige Studie läuft noch bis Ende des Jahres. Bundesweit werden dabei rund 1.700 Erwachsene und 300 Kinder begutachtet.