Änderung der Wasserschutzzonen der Wasserfassung Herzfeld

Benutzeravatar
Maik Thomaß
Administrator
Beiträge: 37784
Registriert: 12.04.2016, 14:03
Wohnort: Rostock

Änderung der Wasserschutzzonen der Wasserfassung Herzfeld

Ungelesener Beitrag von Maik Thomaß »

Änderung der Wasserschutzzonen der Wasserfassung Herzfeld

Bekanntmachung nach § 27a Absatz 1 VwVfG M-V
Nr.B 45/21 | 21.09.2021 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Der Wasser- und Abwasserzweckverband Parchim-Lübz (WAZV) hat aufgrund des § 51 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3901), die Änderung der Wasserschutzzonen der Wasserfassung Herzfeld beantragt.

Vor der Entscheidung der Festsetzung ist gemäß § 122 Absatz 3 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juni 2021 (GVOBl. M-V S. 866), ein Anhörungsverfahren im Sinne des § 73 des Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz-VwVfG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Mai 2020 (GVOBl. M-V S. 410) durchzuführen, in dem das StALU Westmecklenburg gemäß § 107 Absatz 4 Satz 2 Buchstabe a LWaG M-V die Anhörungsbehörde ist.



Die Antragsunterlagen haben gemäß § 73 Absatz 3 und 4 VwVfG M-V in der Zeit vom 2. November 2020 bis 1. Dezember 2020 im Amt Parchimer Umland sowie im StALU Westmecklenburg ausgelegen. Außerdem konnten sie gemäß § 27 a VwVfG M-V zusätzlich im Internet unter der Adresse http://www.stalu-mv.de/ -> Unterpunkt Presse/Bekanntmachungen eingesehen werden.



Gemäß § 73 Absatz 6 VwVfG M-V hat die Anhörungsbehörde die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Behörden und Vereinigungen zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, welche Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern.



Der Erörterungstermin findet am

7. Oktober 2021 um 10:00 Uhr im

Beratungsraum 3. OG, Zimmer 325 im

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Bleicherufer 1319053 Schwerin



statt.



Da aufgrund der coronabedingten Regelungen zum Gesundheitsschutz in der Behörde nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen im Beratungsraum zur Verfügung steht, können ausschließlich diejenigen am Erörterungstermin teilnehmen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Zusätzlich ist eine vorherige Anmeldung entweder per E-Mail an Axel.Mallon@staluwm.mv-regierung.de oder telefonisch unter der Durchwahl 0385/59586466 erforderlich.



In sämtlichen Räumlichkeiten des StALU Westmecklenburg besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Außerdem ist auf die Einhaltung von Mindestabständen zu achten.



Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich (§ 73 Absatz 6 i.V.m. § 68 Absatz 1 VwVfG M-V). Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann (§ 73 Absatz 6 i.V.m. § 67 Absatz 1 Satz 3 VwVfG M-V).
Redaktion Maik Thomaß
Antworten

Zurück zu „LUP 2021“