Aufhebung der Aufstallungspflicht für Risikogebiete und für Geflügelhaltungen mit 1000 oder mehr Tieren
Aus der aktuellen Risikobewertung durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt ergibt sich, dass die Aufstallungspflicht auch für die Risikogebiete und die Geflügelhaltungen mit 1000 oder mehr Tieren aufzuheben ist.
Die entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises bekannt gemacht.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt fordert aber nach wie vor alle Geflügelhalter auf, weithin Vorsicht walten zu lassen, die gesetzlich geforderten Hygienemaßnahmen strikt umzusetzen und die Wildvogelkontakte so gut es geht zu verhindern.
Quelle: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte