Schulregelungen ab 19.04.2021
Ausnahmen hiervon sind:
- die Notfallbetreuung der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6. Für die Notfallbetreuung sind grundsätzlich die üblichen Beschulungszeiten maßgeblich. Eine Notfallbetreuung ist in den Schulen anzumelden.
- die Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit komplexen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
- die Abschlussjahrgänge unter Aufhebung der Präsenzpflicht die Jahrgangsstufe 11 der allgemeinbildenden Schulen sowie die Jahrgangsstufe 12 der Abend- und Fachgymnasien als Ermessensentscheidung der jeweiligen Schule
- in der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz.
Die genannten Regelungen entsprechen der aktuell gültigen Schul-Corona-Verordnung. Hiernach regelt der Mittwoch der Vorwoche den Schulbetrieb für die folgende Kalenderwoche. Für die Woche ab dem 26.04.2021 entscheiden sich die schulischen Regelungen mit der 7-Tages-Inzidenz am Mittwoch, 21.04.2021.
Impfungen
Wie am Montag, 12. März mitgeteilt, wurden die restlichen AstraZeneca-Impfdosen, über die der Landkreis verfügt, ohne Termine an über 60jährige Personen in den zwei Impfzentren verimpft. Aufgrund der hohen Nachfrage haben die AstraZeneca-Impfdosen bis heute ausgereicht. Ab Freitag, 16.04. wird dringend darum gebeten, dass die Impfzentren nur mit Terminvereinbarung im Voraus aufgesucht werden. Über weitere Impfaktionen informiert der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.
Quelle: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte