Wirtschaftskammern in MV: Wer Testpflicht verordnet, muss auch die Kosten tragen
Matthias Belke, geschäftsführender Präsident der Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern, kommentiert dies wie folgt: „Wer die Testpflicht in den Unternehmen verordnet, der muss auch bereits sein, dafür die Kosten zu tragen. Die im Vorfeld der Beschlussfassung von einzelnen Bundespolitikern geäußerte Unterstellung, wonach sich die Wirtschaft bislang kaum an den Kosten für die Pandemiebekämpfung beteiligt hätte, ist ein Schlag ins Gesicht all der Unternehmen, die gerade massiv unter Schließungen oder Beschränkungen leiden. Alle Unternehmen haben in den vergangenen dreizehn Monaten große Anstrengungen unternommen, ihre Beschäftigten und Kunden durch umfassende Hygienekonzepte, Homeoffice-Lösungen, Maskenpflicht und Abstandsgebote zu schützen, und tragen damit wesentlich zur Eindämmung der Pandemie bei. Auch die Einführung flexibler Arbeitszeitregelungen oder Lösungen für die Kinderbetreuung sind durch die Wirtschaft erfolgt. Diese Maßnahmen zeigen das hohe Verantwortungsbewusstsein unserer Unternehmen und sind natürlich auch immer mit Kosten verbunden. Zudem haben innerhalb von kürzester Zeit weit über die Hälfte der Betriebe freiwillig ihren Beschäftigten Tests angeboten. Es ist daher enttäuschend, dass die Bundesregierung nicht weiter auf dieses freiwillige Engagement setzt.“
Der Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern, Axel Hochschild, weist in diesem Zusammenhang darauf hin: „Der Versuch, die Verantwortung und die Kosten der Pandemiebekämpfung jetzt durch den Bund auf die Wirtschaft zu verlagern, ist ein falsches Signal. Die Beschaffung von ausreichenden Mengen an Impfstoffen, Masken und Tests sollte im Mittelpunkt der Anstrengungen des Bundes stehen. Vor allem aber brauchen die Unternehmen echte Perspektiven. Wir fordern deshalb konsequente Maßnahmen und geeignete Konzepte, die den Menschen wieder Mut und Unternehmen Planungssicherheit vermitteln.“
Mit der heute beschlossenen Verordnung werden den Unternehmen weitere Kosten zugemutet. Der Bund definiert die durch die Unternehmen in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten auf rund 10,00 Euro je Beschäftigten und Woche. Nicht in dieser Summe berücksichtigt sind organisatorische Kosten für Beschaffung und Verteilung der Tests, die gerade kleine Unternehmen vor große Herausforderungen stellen. Daher fordern die Wirtschaftskammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Bundesregierung auf, dem Beispiel anderer Länder zu folgen und die mit der Testpflicht verbundenen Kosten den Unternehmen zu erstatten bzw. einen Steuerbonus hierfür einzuführen.