Ausbruch der Geflügelpest in Anklam

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Maik Thomaß
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Ausbruch der Geflügelpest in Anklam

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Ausbruch der Geflügelpest in Anklam

Anklam - Landkreis erlässt Allgemeinverfügung mit Sperr- und Beobachtungsbezirk
Erneut hat es im Landkreis Vorpommern-Greifswald einen Fall von Geflügelpest gegeben. In einer Haltung in Anklam ist die Tierseuche amtlich festgestellt worden.

Die Einschleppung des Erregers in den Geflügelbestand erfolgte vermutlich nach dem 22.02.2021.

Anklam wird gemeinsam mit dem Ortsteil Gellendin als Geflügelpest-Sperrbezirk festgelegt.

Welche angrenzenden Gemeinden als Beobachtungsbezirk festgelegt wurden und welche Maßnahmen von den Geflügelhaltern getroffen werden müssen, ist in der entsprechenden Allgemeinverfügung auf der Homepage des Landkreises Vorpommern-Greifswald unter http://www.kreis-vg.de genau aufgeführt.

Insbesondere beim Beobachtungsbezirk ist es möglich, dass sich das angegebene Gebiet mit Beobachtungsbezirken anderer amtlich festgestellter Ausbrüche überschneiden.

Dies lässt sich nicht vermeiden und hat auf die Rechtswirksamkeit der festgelegten Gebiete keinerlei Einfluss.
Quelle: Landkreis Vorpommern-Greifswald
Redaktion Maik Thomaß
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