Geflügelpest im Landkreis Rostock

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Maik Thomaß
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Geflügelpest im Landkreis Rostock

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Geflügelpest im Landkreis Rostock

Bützow Land, Satow, Neubukow-Salzhaff - Die Geflügelpest ist eine hoch ansteckende Tierseuche. Alle Geflügelhaltungen sind dem Veterinäramt des Landkreises Rostock zu melden! Wer seine Geflügelhaltung nicht meldet, riskiert ein hohes Bußgeld. Ohne eine Anmeldung gibt es auch keine Entschädigung durch die Tierseuchenkasse, für die ebenfalls eine Anmeldung notwendig ist.
➞ Übersichtskarte mit Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten im Landkreis Rostock

➞ Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock - Tierseuchenrechtliche Anordnung zur Aufstallung zum Schutz gegen die Geflügelpest

➞ Tierseuchen Benachrichtigung für die Kommunen des Landkreises Rostock

Sämtliche Geflügelhaltungen sind dem Veterinäramt des Landkreises Rostock unverzüglich anzuzeigen und bei der Tierseuchenkasse Mecklenburg-Vorpommern anzumelden.

➞ Meldeformular Anzeige des Tierbestandes

➞ Anmeldung Tierseuchenkasse
Meldungen zum Infektionsgeschehen
++ Geflügelpest-Beobachtungsgebiete in den Ämtern Bützow Land, Satow, Neubukow-Salzhaff ++

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Rostock hat einzelne Gemeinden der Ämter Bützow Land, Satow und Neubukow-Salzhaff als Geflügelpest-Beobachtungsgebiete festgelegt. Grund ist ein nachweislicher Geflügelpestausbruch im benachbarten Landkreis Nordwestmecklenburg.

Im Beobachtungsgebiet ist sämtliches Geflügel aufzustallen oder in gegen Wildvögel gesicherten und überdachten Anlagen zu halten. Alle Bestände sind dem Veterinäramt unverzüglich mitzuteilen. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art sind verboten. Für Geflügelhalter gelten strenge Hygienevorschriften.

Allgemeinverfügung - Tierseuchenrechtliche Anordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest
Alle Informationen gibt es hier: https://www.landkreis-rostock.de/landkr ... luegelpest
Quelle: Landkreis Rostock
Redaktion Maik Thomaß
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