Senator Steffen Bockhahn: Quarantäne-Regeln unbedingt einhalten
In der Allgemeinverfügung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist u.a. festgelegt, dass von Quarantäne Betroffene nicht ihre Wohnung bzw. die Wohnung ihrer Eltern verlassen und keinen Besuch von Personen empfangen dürfen, die nicht zum selben Haushalt gehören. Zweimal täglich ist die Körpertemperatur zu messen. Die vom Robert Koch-Institut aufgestellten Hygieneregeln sind zu befolgen. Die Quarantäne wurde bis einschließlich Freitag, 25. September 2020, verfügt. Bei positivem SARS-CoV-2-Nachweis gelten abweichende individuelle Regelungen.
Weitere Tests bei Geschwisterkindern lieferten allesamt negative Ergebnisse. „Die zwischenzeitlich verfügten Maßnahmen für einzelne Gruppen an zwei Kitas und zwei Klassen einer Grundschule können damit wieder aufgehoben werden", freut sich Senator Steffen Bockhahn.
Hygienehinweise des Robert Koch-Instituts bei verordneter Häuslicher Quarantäne
Allgemeinverfügung
Quelle: rathaus.rostock.de