Winter-Stabilisierungsprogramm für Wirtschaft und Arbeit in MV
Mit den Soforthilfen des Bundes und des Landes konnten insgesamt rund 36.500 Unternehmen Hilfen im Umfang von rund 340 Mio. Euro erhalten. Über die Liquiditätshilfe wurden zudem für ca. 2.200 Anträge rund 100 Mio. Euro rückzahlbare Zuwendungen genehmigt. Um Ausbildungsabbrüche zu verhindern, werden mit dem Programm „Ausbildungsfortsetzung“ durch die Übernahme eines Teils der Ausbildungsvergütung Unternehmen unterstützt, die bedingt durch die Coronakrise einen erheblichen Teil ihrer Geschäftstätigkeit ruhen lassen müssen. Bislang wurden hierfür rund 5,6 Mio. Euro an Unternehmen für insgesamt 2.200 Auszubildende bewilligt. Mit der Überbrückungshilfe hat der Bund im Juli ein Nachfolgeprogramm zur Soforthilfe aufgelegt. Hierfür wurden im Land bislang Anträge im Volumen von 7,4 Mio. Euro genehmigt. Dabei erfolgt eine anteilige Finanzierung der laufenden betrieblichen Fixkosten in den Monaten Juni, Juli und August 2020.
Mit der Maßnahme „Neustart-Prämie“ hat das Land einen Impuls zur Stärkung der Binnennachfrage gesetzt. Sie beinhaltet die Zahlung eines Zuschusses von bis zu 100 % an Unternehmen, die ihren besonders von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten einen Bonus zahlen. Seit kurzem können hierfür die Anträge gestellt werden. Gleichzeitig wird das Programm „Neustart-Prämie“ weiterentwickelt. Um die erreichten Erfolge zu sichern und um unsere Unternehmen weiter nachhaltig zu stabilisieren, sind weitere Hilfen notwendig. Auf Seiten des Bundes wurde beschlossen, die Überbrückungshilfe für den Zeitraum September bis Dezember 2020 zu verlängern.
Jedoch greift die Überbrückungshilfe des Bundes weiterhin an einigen Stellen zu kurz, so dass Änderungs- bzw. Ergänzungsbedarf besteht. Bereits bei der ersten Phase der Überbrückungshilfe (I) hat das Land eine Ergänzung im Bereich der förderfähigen Fixkosten vorgenommen, da das Bundesprogramm hier Schwächen aufwies. Damit die Schwächen der Überbrückungshilfe bei der Verlängerung nicht fortgeführt werden, setzt sich die Landesregierung beim Bund dafür ein, dass mit der Verlängerung der Überbrückungshilfe entsprechende Programmänderungen vorgenommen werden. Sollten die aus hiesiger Sicht erforderlichen Verbesserungen mit der Überbrückungshilfe II bundesseitig nicht umgesetzt werden, wird das Land etwaige Unterstützungslücken schließen.
Teil A
Die notwendige Optimierung der Überbrückungshilfe II soll erreicht werden durch:
1. die stellenweise Absenkung der Zugangsvoraussetzungen zur Überbrückungshilfe,
2. die Anhebung der Förderhöhe bei besonders hohem Umsatzrückgang und
3. die Erweiterung der erstattungsfähigen Fixkosten.
Teil B
Darüber hinaus wird das Land im Rahmen der Stabilisierungshilfe weitere eigenständige Maßnahmen ergreifen und ein Unterstützungsprogramm für den Bereich der Veranstaltungswirtschaft einrichten.
Teil C
Zudem wird das Liquiditätshilfe-Programm neu aufgelegt.
Teil D
Ergänzend befinden sich ein Programm zur Unterstützung von ortsfesten FreilufttheaterSpielstätten und zur Absicherung der Veranstaltungsplanung von Musikfestivals, die jeweils von überregionaler Bedeutung sind, sowie die Weiterentwicklung des Programms Neustart-Prämie in Arbeit.
Im Einzelnen
Teil A: Optimierung der Überbrückungshilfe
1. Absenkung der Zugangsvoraussetzungen
Sollte die Eingangsvoraussetzung eines Mindestumsatzrückgangs in vorgelagerten Monaten weiterhin im Bundesprogramm bestehen bleiben oder nicht ausreichend abgesenkt bzw. flexibilisiert werden, ergänzt das Land die Überbrückungshilfe des Bundes mit einer Hilfe für Unternehmen auch ohne vorgelagerten Mindestumsatzrückgang. Sollte der Bund für die einzelnen Leistungsmonate den Mindestumsatzrückgang nicht absenken, ergänzt das Land die Überbrückungshilfe des Bundes mit einer Leistung für Unternehmen, die ebenfalls von einem relevanten Umsatzrückgang betroffen sind, jedoch die Mindestanforderung des Bundes nicht erfüllen
2. Anhebung der Förderhöhe bei besonders hohem Umsatzrückgang
Sollte der Bund die maximale Förderhöhe nicht anheben, ergänzt das Land bei einem besonders hohen Umsatzrückgang im Leistungsmonat die Überbrückungshilfe des Bundes mit einer Anhebung der Erstattung.
3. Erweiterung der erstattungsfähigen Fixkosten
Sollte der Bund die erstattungsfähigen Kosten um Personalkosten nicht erweitern, wird das Land die Überbrückungshilfe des Bundes weiterhin mit monatlichen Festbeträgen für Personalkosten, die nicht durch Kurzarbeitergeld abgedeckt sind, ergänzen. Auch Tilgungen und der Tilgungsanteil von Leasingraten gehören bisher nicht zu den erstattungsfähigen Fixkosten. Sollte der Bund hier keine Änderung vornehmen, ergänzt das Land in begründeten Ausnahmefällen die Überbrückungshilfe um eine anteilige Erstattung der Tilgung bzw. der Abschreibung.
Teil B: Unterstützungsprogramm im Bereich der Veranstaltungswirtschaft
Die Veranstaltungswirtschaft ist besonders stark und lange von der Corona-Krise betroffen. Hier wollen wir zusätzlich unterstützen, durch:
1. Hilfen zur Absicherung von Traditionsveranstaltungen,
2. Hilfen für den Neustart von Livespielstätten sowie eine
3. Investitionsförderung für die Anschaffung von technischer Ausstattung zur Umsetzung von Corona-Regeln für Veranstaltungen.
1. Hilfen zur Absicherung von Traditionsveranstaltungen
Öffentliche Traditionsveranstaltungen (Traditionsmärkte und Volksfeste) sind kulturell und gesellschaftlich identitätsstiftend, aber auch von Bedeutung für den Wirtschaftsraum Mecklenburg-Vorpommern. Veranstaltungen erfordern vom Veranstalter erhebliche Vorleistungen für Konzeption, Planung und Organisation, so dass diese bei der Absage von Veranstaltungen einen wirtschaftlichen Schaden erleiden. Damit Planungen für Traditionsveranstaltungen aufgrund der coronabedingten Unsicherheit über ihre Durchführbarkeit bzw. wirtschaftliche Unzumutbarkeit nicht zum Erliegen kommen, erstattet das Land Kommunen, kommunalen Unternehmen und privaten Unternehmen, die eine förderfähige Traditionsveranstaltung planen, die Ausgaben, die sie für die Konzeption, Planung und Organisation der Veranstaltung bis zur Absage begründet haben.
Die Erstellung einer relevanten Positivliste für Traditionsmärkte und Volksfeste, die seit mindestens 20 Jahren regelmäßig stattfinden und überregionale Bekanntheit genießen, befindet sich in Arbeit.
2. Hilfen für den Neustart von Livespielstätten
Livespielstätten, einschließlich Tanzlokale und Diskotheken, sind wesentlicher Bestandteil des kulturellen Lebens. Mit ihren Beschäftigten und ihren Liefer- und Leistungsbeziehungen einerseits und als Auftrittsorte für Künstlerinnen und Künstler andererseits sind sie darüber hinaus auch ein Wirtschaftsfaktor für Mecklenburg-Vorpommern. Um eine breite kulturelle Szene zu erhalten, gewährt das Land finanzielle Unterstützung für die Durchführung von Veranstaltungen und bei deren Absagen aufgrund erhöhten Infektionsgeschehens. Damit soll die Wiederaufnahme des Veranstaltungsbetriebes unter Corona-Bedingungen ermöglicht werden. Tanzveranstaltungen sind unverändert nicht erlaubt.
3. Investitionsförderung für die Anschaffung von technischer Ausstattung zur Umsetzung von Corona-Regeln für Veranstaltungen
Zusätzliche technische Ausrüstung wie beispielsweise ein Crowd-Management-System oder ein spezielles Lüftungssystem kann einen wesentlichen Beitrag leisten, um unter Corona-Bedingungen Veranstaltungen wieder planen und durchführen zu können. Das Land wird Investitionen in entsprechende technische Ausstattungen, die der Umsetzung von Corona bedingten Auflagen für Veranstaltungen dienen, fördern. Die Landesregierung erarbeitet derzeit die Details der Förderung. Teil C: Neuauflage der Corona-LiquiditätshilfenMit den rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfen hat das Land für Unternehmen mit Liquiditätsengpass ein Programm zur anteiligen Finanzierung der betriebsnotwendigen Ausgaben bis zum 30. September 2020 in Höhe von bis zu 200.000 Euro erfolgreich umgesetzt. Das Land wird das Programm für die Gewährung von rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfen bis zum 31. März 2021 neu auflegen, so dass Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die infolge Corona bedingter Einnahmeausfälle Liquidität für ihre laufenden betrieblichen Ausgaben bis zum 31. März 2021 benötigen, diesen Bedarf hieraus decken können, soweit sie den Höchstbetrag von 200.000 Euro pro Unternehmen bisher nicht ausgeschöpft haben.
Teil D: Programm zur Unterstützung von ortsfesten Freilufttheater-Spielstätten und zur Absicherung der Veranstaltungsplanung von Musikfestivals, die jeweils von überregionaler Bedeutung sind, sowie Weiterentwicklung des Programms „NeustartPrämie“
Ein „Programm zur Unterstützung von ortsfesten Freilufttheater-Spielstätten und zur Absicherung der Veranstaltungsplanung von Musikfestivals, die jeweils von überregionaler Bedeutung sind,“ sowie die Weiterentwicklung des Programms Neustart-Prämie befinden sich in Arbeit. Zur Finanzierung der Teile A bis D sollen durch das Land zunächst bis zu 100 Mio. Euro über den MV Schutzfonds bereitgestellt werden.