Forderungen nach Neuregelung der Bäderregelung

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Maik Thomaß
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Forderungen nach Neuregelung der Bäderregelung

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Forderungen nach Neuregelung der Bäderregelung

Rostock. Am vergangenen Wochenende begann wieder die Sonntagsöffnung von Geschäften in ausgewählten Orten in Mecklenburg-Vorpommern. In der Zeit von 13 bis 18 Uhr können die Geschäfte an Sonntagen öffnen, jedoch mit der Ausnahme, dass sie an Feiertagen, wie beispielsweise Ostersonntag, geschlossen bleiben. Unabhängig der Sonntagsöffnung am vergangenen Wochenende wurden auch Forderungen nach Neuregelungen der Bäderregelung laut.
Grund für die Neuregelung sei, dass es zwischen Ost und West deutliche Unterschiede gibt. So werden Geschäfte in Schleswig-Holstein an Sonntagen von 11 bis 19 Uhr geöffnet. In Mecklenburg-Vorpommern sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 1500 Quadratmetern von dieser Regelung ausgeschlossen, in Schleswig-Holstein wiederum nicht. Im Westen ist der Sonntagsverkauf bereits ab 15. März erlaubt. Im Osten startet er pünktlich mit Beginn der Sommerzeit. Zudem dürfen zwischen dem 17. Dezember und dem 8. Januar im Westen Geschäfte am Sonntag geöffnet werden.

Wann sich jedoch eine Anpassung erzielt und die strengen Vorgaben der Bäderregelung gelockert werden, bleibt offen. Der Einzelhandel in Mecklenburg-Vorpommern hofft dagegen auf gute Umsätze an den Sonntagen.
Redaktion Maik Thomaß
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