Alle Großveranstaltungen in Schwerin bis 19. April 2020 untersagt
Auch Tanz- und Sportveranstaltungen über 200 Besucher untersagt
„Wir haben in Schwerin außerdem festgelegt, dass aufgrund des hohen Übertragungsrisikos bei bestimmten Veranstaltungsformaten auch Tanzveranstaltungen, Sportveranstaltungen, Konferenzen und Messen ab 200 Besuchern bis 19. April 2020 untersagt werden“, so Oberbürgermeister Rico Badenschier.Für alle anderen Veranstaltungen ab 200 Besucher legt die Allgemeinverfügung fest, dass diese nur nach Genehmigung des Gesundheitsamtes durchgeführt werden dürfen. Für Veranstaltungen mit weniger als 200 Besuchern soll eine eigenverantwortliche Risikobewertung durch den Veranstalter nach Maßgabe der Bewertungskriterien des Robert-Koch-Instituts erfolgen.
Der Oberbürgermeister betonte: „Jeder Veranstalter sollte in der gegenwärtigen Situation gewissenhaft entscheiden, ob er an seiner Veranstaltung festhält oder sie besser auf einen späteren Zeitpunkt verschiebt bzw. absagt.“ Die Allgemeinverfügung befindet sich gegenwärtig in der Erarbeitung.
Zweite Corona-Infektion in der Landeshauptstadt bestätigt
In der Landeshauptstadt Schwerin gibt es eine zweite laborbestätigte Corona-Infektion. Es handelt sich dabei um einen 24-jährigen Syrer aus der Erstaufnahmestelle Stern-Bucholz. Er wurde umgehend isoliert und in einem Einzelzimmer unter Quarantäne gestellt. Die Laboruntersuchung war in Vorbereitung des Umzugs des jungen Mannes aus der Erstaufnahmestelle in einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt erfolgt.Das Gesundheitsamt Schwerin hat einen Aufnahme- und Verlegungsstopp in der Erstaufnahmestelle Stern-Buchholz angeordnet. Kontaktpersonen des Mannes, der bislang keine Symptome hat, wurden ermittelt und entsprechende Tests veranlasst.
Weiterhin keine präventive Schließung von Kitas und Schulen
In der Landeshauptstadt Schwerin gibt es weiterhin eine bestätigte Corona-Infektion. Es gibt einen zweiten konkreten Verdachtsfall, der gerade durch das Schweriner Gesundheitsamt abgeklärt wird.
Weiterhin ist es gegenwärtig nicht vorgesehen, präventiv Kitas und Schulen in der Landeshauptstadt zu schließen. Wenn es in einer Einrichtung Verdachtsfälle bzw. Infektionen gibt, dann entscheidet der Krisenstab unter Leitung des Oberbürgermeisters im Einzelfall.
Tests nur mit ärztlicher Überweisung
Das regionale Testzentrum zur Klärung von Covid-19-Verdachtsfällen in der Landeshauptstadt hat am Donnerstag seine Arbeit aufgenommen. Die Stadt Schwerin hat ihr Zentrum in einem leerstehenden Kitagebäude an der Werderstraße eingerichtet.Das Abstrichzentrum ist zentrale Anlaufstelle für Abstriche von Covid-19-Verdachtsfällen und nimmt von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 15 Uhr nach Überweisung durch den Hausarzt Tests vor. Dadurch soll die Ansteckungsgefahr in Krankenhäusern und Praxen minimiert werden.
Das Gesundheitsamt bittet dringend darum, das Testzentrum nicht ohne vorherige telefonische Konsultation des Arztes aufzusuchen. Es werden dort keine spontanen Tests vorgenommen, sondern nur Patienten mit ärztlicher Überweisung getestet.
Ein Patient, der befürchtet, am Coronavirus erkrankt zu sein, soll sich zunächst bei seinem Hausarzt telefonisch melden. Der Arzt prüft, ob die Bedingungen für einen begründeten Verdachtsfall - nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts - am Coronavirus erkrankt zu sein, vorliegen.
Der Patient geht dann auf Weisung des Arztes in das Abstrichzentrum. Dort wird ein Abstrich vorgenommen. Jedem Abstrichzentrum ist ein festes Labor zugeteilt. Im Labor wird der Abstrich ausgewertet. Das Ergebnis des Tests wird an den Hausarzt übermittelt, der den Patienten informiert. Je nach Testergebnis wird das Gesundheitsamt sich dann ggf. um enge Kontaktpersonen kümmern.
Die Stadtverwaltung steht unter der Rufnummer 0385 545-3333 montags bis donnerstags von 8:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr für Fragen rund um das Coronavirus zur Verfügung und hat unter http://www.schwerin.de wichtige Informationen zusammengestellt.
Laufend aktualisierte Informationen erhalten Bürger auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts: Das Robert Koch-Institut (RKI) bewertet alle Informationen zum neuartigen Corona-Virus und gibt Hinweise zu Diagnostik, Hygiene und Infektionskontrolle sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) unter: https://www.rki.de
Auch das Bundesgesundheitsministerium hat eine Hotline zum Coronavirus unter 030 346 465 100 geschaltet. Die Hotline des Gesundheitsministeriums MV erreichen Sie unter 0385 588-5888.
Quelle: schwerin.de