Absolventen der Meisterausbildung in Neubrandenburg geehrt
17 Industriemeister mit dem Meister-Extra geehrt
| Wirtschaftsminister Glawe hat gemeinsam mit Manfred Urban, Vizepräsident der IHK zu Neubrandenburg und Geschäftsführer der Mecklenburger Metallguss GmbH, an die Absolventen des Abschlussjahres 2018 die Meisterurkunden überreicht. Geehrt wurden mit der Meisterurkunden Bilanzbuchhalter, Berufspädagogen, Handelsfachwirte, Immobilienfachwirte, Industriemeister Elektrotechnik, Personalkaufleute, Wirtschaftsfachwirte, Industriemeister (Fachrichtung Metall). | Darüber hinaus erhielten 17 geprüfte Industriemeister der Fachrichtungen Metall und Elektrotechnik für ihren Abschluss das „Meister-Extra“ vom Wirtschaftsministerium in Höhe von 2.000 Euro. „Mit dem Meister-Extra wird das persönliche Engagement für die Meisterqualifikation anerkannt und der Meister als Gütesiegel für die Qualität im Handwerk und in der Industrie in Mecklenburg-Vorpommern gestärkt“, sagte Glawe. |
Wirtschaftsminister Glawe begrüßt Entscheidung des Bundeswirtschaftsministeriums
| Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, den Meisterbrief zu erhalten sowie zu prüfen, inwiefern eine EU-konforme Wiedereinführung der Meisterpflicht für einzelne Berufsbilder möglich erscheint. Wirtschaftsminister Glawe begrüßt, dass das Bundeswirtschaftsministerium sich gerade für die Rückkehr zur Meisterpflicht ausgesprochen hat. „Das ist ein wichtiger Schritt. Wir brauchen darüber hinaus entsprechende gesetzliche Regelungen, dass Gewerke rechtssicher wieder in die Meisterpflicht geholt werden können. Die Meisterqualifikation stärkt den Mittelstand in Mecklenburg-Vorpommern. Der Meisterbrief ist auch unter dem Blickwinkel wichtig, die berufliche Bildung auch in kleinstrukturierten Betrieben zu fördern. | Ebenso sind hohe Anforderungen an den Verbraucherschutz wertvolle Gründe für einen Meisterbrief. Für Kunden der Handwerksfirmen ist der Brief ein wichtiges Qualitätskriterium“, machte Wirtschaftsminister Glawe deutlich. Derzeit beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe auf Bundesebene mit der Meisterpflicht. In 2004 wurde die Handwerksordnung novelliert. Hierdurch entfiel die Meisterpflicht für 53 Gewerke, zum Beispiel für Fliesenleger, Uhrmacher, Klavierbauer. Ziel war es damals, Existenzgründungen zu erleichtern und somit zusätzliche Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen. Diese Berufe wurden von der Anlage A (Meisterpflicht) in die Anlage B (freiwillige Meisterprüfung) „verschoben“. |