Rücknahme des Antrags für die Errichtung und den Betrieb einer Schweinehaltungsanlage

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Maik Thomaß
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Rücknahme des Antrags für die Errichtung und den Betrieb einer Schweinehaltungsanlage

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Rücknahme des Antrags für die Errichtung und den Betrieb einer Schweinehaltungsanlage

B e k a n n t m a c h u n g nach § 10 Absatz 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 20 Abs. 4 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) vom 21.03.2019
Nr.B 10/19 | 21.03.2019 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Herr J.A.M. van den Heuvel, Spaanderstraat 191, NL-5351 BA Berghem, beabsichtigte die Errichtung und den Betrieb einer Schweinezucht- und -mastanlage mit 6219 Tierplätzen im Zuchtbereich und 9290 Tierplätzen im Mastbereich in 19370 Parchim, OT Dargelütz, Gemarkung Dargelütz, Flur 1, Flurstück 141/1 im Landkreis Ludwigslust-Parchim.



Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit den Nummer 7.1.7.1G/E sowie 7.1.8.1G/E des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) beantragt. Das Vorhaben unterliegt nach 7.7.1 sowie 7.8.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung der Umweltverträglichkeitsprüfung.



Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.



Der Antrag wurde mit Schreiben vom 30.11.2018 zurückgenommen.



Die Genehmigungsbehörde hat das Genehmigungsverfahren beendet



Schwerin, den 21. März 2019



Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg,

Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft
Redaktion Maik Thomaß
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