Haft wegen des Erschleichens von Leistungen
| [b]Seehafen[/b] (ots) - Eine 40-tägige Haftstrafe wegen des Erschleichens von Leistungen muss dem 2. November 2018 ein rumänischer 38-Jähriger verbüßen. Aufgefallen war der Mann den Bundespolizisten im Seehafen bei einer Kontrolle kurz nach der Fähreinreise aus Dänemark. Bei der Überprüfung seiner Personalien konnte festgestellt werden, dass er seit November 2015 von der Staatsanwaltschaft Passau mit Vollstreckungshaftbefehl zur Zahlung von 800,- Euro gesucht wurde. | Da er die geforderte Summe nicht aufbringen konnte, erfolgte durch die Beamten die Zuführung in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt. Zudem konnten durch die Beamten der Bundespolizei bei Kontrollen im Seehafen am vergangenen Wochenende vier Personen ermittelt werden, die versucht haben, unerlaubt in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen. Die vier Personen hatten ihre maximale Aufenthaltsdauer für das Schengen-Gebiet überschritten bzw. konnten keine ausreichenden Grenzübertrittspapiere vorweisen. |
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/4106220