Straßenverkehrsgefährdung durch flüchtendes Fahrzeug
| Wie bereits beschrieben kam es am 21. Februar 2018 gegen 17:15 Uhr zu einer Verfolgungsfahrt im Stadtgebiet von Waren. Nachdem die Anhaltesignale der Polizeibeamten bereits in der Dietrich-Bonhoeffer-Straße missachtet wurden, fuhr das Fahrzeug des Flüchtenden über die Springer Straße in die Ernst-Alban-Straße ein. In der Straße Zu den Stadtwerken kam es seitens des Flüchtenden zur Missachtung der Vorfahrtsregelung. Nachdem das Fahrzeug nach rechts in die Warendorfer Straße eingebogen war, erhöhte dieses die Fahrgeschwindigkeit und überschritt die zugelassene Höchstgeschwindigkeit deutlich. Auf Höhe der Team-Tankstelle in der Warendorfer Straße fuhr das flüchtende Fahrzeug erstmals auf die Fahrspur des Gegenverkehrs. Um eine Kollision zu vermeiden, mussten mindestens zwei Fahrzeuge auf den Gehweg ausweichen. | Nachdem das flüchtende Fahrzeug das Stadtgebiet Waren verlassen hatte, fuhr dieses auf der L205 zwischen Waren und der Ortslage Schwenzin weitere drei Male in den Gegenverkehr. Auch hierbei mussten entgegenkommende Fahrzeugführer Gefahrenbremsungen einleiten und auf die Bankette ausweichen. Die Polizei bittet die Geschädigten, welche dem flüchtenden Fahrzeug ausweichen mussten oder durch dieses gefährdet wurden, sich telefonisch oder persönlich im Polizeihauptrevier Waren unter 03991/176-0, der Einsatzleitstelle des Polizeipräsidiums Neubrandenburg unter 0395/5582-2224 oder jede andere Polizeidienststelle zu wenden. Weiterhin werden Zeugen, welche Angaben zum Sachverhalt oder zu Fahrzeugen der Geschädigten machen können, gebeten, sich ebenfalls an oben genannten Dienststellen zu wenden. |
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108747/3877420