Festnahme wegen besonders schweren Falls des Diebstahls
| Bei der Kontrolle eines Pkw, kurz vor der Ausreise nach Dänemark, fiel der Mann als Mitinsasse auf. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Berlin vom September 2017. | Mit Urteil aus 2014 wurde er wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls zur Verbüßung von einer 6-monatigen Haftstrafe verurteilt. Der Betroffene wurde festgenommen und in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert. |
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/3844462