Verstoß gegen das Waffengesetz in Burg Stargard
| Im Rahmen der Sachverhaltsklärung wurde ein 39-jähriger Störer ermittelt, der auf seinem Grundstück angetroffen wurde. Dort wurden abgebrannte Feuerwerkskörper aufgefunden sowie mehrere Packungen Pyrotechnik (sog. Blitzknaller) sichergestellt. Bei weiteren Ermittlungen zu einem späteren Zeitpunkt wurden im Bereich der Gartenanlage Patronenhülsen festgestellt. Aufgrund dessen verdichtete sich der Verdacht eines Schusswaffengebrauchs mit einer Kleinkaliberwaffe. Zusätzlich teilte ein Geschädigter mit, dass er an seiner Gartenlaube Einschusslöcher festgestellt hat. Bei der Überprüfung des Tatverdächtigen wurde festgestellt, dass er Sportschütze ist und eine Erlaubnis zum Besitz mehrerer Waffen vorliegt. | Die Nutzung von Waffen außerhalb der Sportstätten ist in dieser Erlaubnis jedoch nicht inbegriffen. Für die weiteren kriminalpolizeilichen Maßnahmen kam der Kriminaldauerdienst aus Neubrandenburg zum Einsatz. Der zeitliche Verlauf sowie der konkrete Hergang und wie viele Gartenlaubenbesitzer betroffen sind, ist derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen. Derzeit besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Daher wurden alle Waffen, die sich im Besitz des 39-Jährigen befinden, sichergestellt. |
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108747/3839183