Haftbefehl auf dem Bahnhof vollstreckt
Der junge Mann wurde von der Staatsanwaltschaft Wuppertal mit einem Haftbefehl zur Strafvollstreckung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gesucht. Demnach war er zur Zahlung von 1250,00 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen verurteilt. Da er die Geldsumme nicht aufbringen konnte, wurde er um Mitternacht in die JVA Neubrandenburg eingeliefert.