Junger Autofahrer unter Drogeneinfluss gestellt
Wie sich bei der Kontrolle seines Fahrzeuges herausstellte, war dieses weder zugelassen noch versichert. Die Polizei brachte den 19-Jährigen zur Blutprobenentnahme und nahm gegen ihn Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Fahrens unter Drogeneinwirkung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz auf.