Zwei Haftbefehle vollstreckt
Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte einen 50-jährigen Polen wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort zur Fahndung ausgeschrieben. Der Mann hatte eine Geldstrafe in Höhe von 150,00 Euro und Verfahrenskosten in Höhe von 165,50 Eurozu zahlen. Ersatzweise waren hier 10 Haft festgelegt.
Ein 26-jähriger Pole wurde durch die Staatsanwaltschaft Ansbach wegen Betruges gesucht. Hier waren eine Geldstrafe in Höhe von 1500,00 Euro und 86,00 Euro Verfahrenskosten offen. Die festgelegte Ersatzfreiheitsstrafe betrug in diesem Fall 30 Tage. Beide Männer bezahlten die Geldsummen und konnten ihre Reisen fortsetzen.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70259/5734784