Errichtung und Betrieb von 5 Windkraftanlagen am Standort Wedendorfersee (WKA Rambeel III) Absage Erörterungstermin
Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 20.02.2022
Nr.B 19/24 | 20.02.2024 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die WIND-projekt GmbH & Co. 35. Betriebs-KG (Seestraße 71a, 18211 Börgerende) plant die Errichtung und den Betrieb von 5 Windkraftanlagen (WKA) am Standort 19217 Wedendorfersee, Gemarkung Kasendorf, Flur 1, Flurstücke 66, 71, 75, 64 und 82. Geplant sind 4 WKA vom Typ Vestas V 162, mit einer Nabenhöhe von 169 m, einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Leistung von je 7,2 MW sowie 1 WKA vom Typ Vestas V 172, mit einer Nabenhöhe von 175 m, einem Rotordurch-messer von 172 und einer Leistung von 7,2 MW.Nr.B 19/24 | 20.02.2024 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die Anlagen sollen voraussichtlich im Jahr 2024 in Betrieb genommen werden.
Nach Auslegung des Antrags und Ablauf der Einwendungsfrist für das Genehmigungsverfahren „WKA Rambeel III“ am 30.10.2023 gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg bekannt:
Die vorliegenden Einwendungen bedürfen nach Einschätzung der Behörde keiner Erörterung Dementsprechend wird für das Vorhaben gem. § 16 (1) der 9. BImSchV kein Erörterungstermin durchgeführt.
Die Entscheidung ergeht aus dem der Behörde zugestandenen Ermessen nach § 10 Abs. 6 BImSchG i.V.m. § 16 der 9 BImSchV
Diese Entscheidung ist gem. § 44a Verwaltungsgerichtsordnung nicht isoliert anfechtbar. Sie stellt keine Absichtserklärung der Genehmigungsbehörde über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens im Sinne von § 38 Landesverwaltungsverfahrensgesetz M-V (VwVfg M-V) dar.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und unter Einbeziehung der eingegangenen Einwendung entscheiden.